Schulangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Die schulischen Aufgaben im Land NRW sind in innere und äußere Schulangelegenheiten aufgeteilt.
Unter "äußere" Schulangelegenheiten fallen alle Bereiche, die die Verwaltung, das Schulgebäude, das Schulgelände sowie die Ausstattung betreffen. Hierzu gehören z.B. die Beschaffung von Schulmaterialien und -mobiliar, Ausstattung, Reinigung und Instandhaltung der Schulgebäude und der Schulhöfe sowie die Schülerbeförderung.
Die Zuständigkeit für diese Bereiche liegt bei der Stadt Königswinter als Schulträger der städtischen Schulen im Stadtgebiet.
Als "innere" Schulangelegenheiten werden u.a. die Bereiche Unterrichtsinhalte, Zeugnisse, Benotungen, Lehrerpersonal, Lehrerbesetzung etc. bezeichnet. Hierfür sind nicht die Schulträger, sondern die Schulaufsichtsbehörden zuständig.
Für die Grundschulen und Förderschule in Königswinter ist das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises die zuständige Schulaufsichtsbehörde:
Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 13 - 0
Telefax: 02241 132 -185
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de
Für die Gesamtschule und das Gymnasium in Königswinter ist als Schulaufsichtsbehörde die Bezirksregierung Köln die zuständige Stelle:
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-0
Telefax: 0221 / 147-3185
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
Weitere Informationen zu allgemeinen schulischen Fragen und Bildungsabschlüssen erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de