Denkmalschutz (Untere Denkmalbehörde)

Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt Königswinter zuständig für die Pflege und den Schutz von Boden-, Garten- und Baudenkmälern.

Unterschutzstellung eines Denkmals nach § 5 Denkmalschutzgesetz

Anlagen, die die Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes erfüllen, werden in die Denkmalliste eingetragen und damit unter Denkmalschutz gestellt. Eine Liste der eingetragenen Denkmäler in Königswinter steht zum Download bereit. Außerdem können Sie die Baudenkmäler im Portal des Landes NRW auf einer interaktiven Karte einsehen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Gebäude eingetragen ist oder einen Vorschlag für die Denkmalliste haben, wenden Sie sich gerne an die Untere Denkmalbehörde.

Erlaubnis nach §§ 9, 13 oder 15 Denkmalschutzgesetz

Wenn Sie ein Denkmal beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde. Auch wenn Sie die Nutzung eines Denkmals ändern wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Zur Veränderung eines Baudenkmals gehören zum Beispiel Um- und Anbauten, Renovierungsarbeiten oder das Anbringen einer Solaranlage. Im Gebiet eines Bodendenkmals benötigen Sie für jeden Eingriff in das Erdreich eine Erlaubnis. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahmen erteilt werden. Setzen Sie sich daher bitte frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung.

Auch wenn Sie in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen, wird möglicherweise eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Im Zweifelsfall sollte daher die Notwendigkeit einer Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde erfragt werden.

Steuerbescheinigung nach § 36 Denkmalschutzgesetz

Ausgaben zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Denkmals können zu Steuervergünstigungen führen. Die Untere Denkmalbehörde stellt Bescheinigungen für steuerliche Zwecke aus. Zu beachten ist, dass die Maßnahmen im Vorhinein mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden müssen. Ein Formular zur Beantragung einer Bescheinigung zu steuerlichen Zwecken sowie eine Excel-Vorlage für die Anlage stehen zum Download bereit (siehe unten). Bitte übersenden Sie beides vorab in elektronischer Form an Leoni.Heeger@koenigswinter.de und postalisch mit den Originalrechnungen als Nachweis im Anhang. Nach Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung erhalten Sie die Originale zurück.

Denkmalförderung

Die Stadt Königswinter erhält regelmäßig Zuwendungen des Landes, die durch Komplementärmittel der Kommune ergänzt zur Bezuschussung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen genutzt werden können. Voraussetzung für die Bewilligung ist unter anderem die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Ein Formular zur Antragstellung steht als Download zur Verfügung (siehe unten).

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eine Denkmalförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt digital auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung.

Die Untere Denkmalbehörde berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten.

Häufig gestellt Fragen beantwortet das Informationsblatt für Denkmaleigentümer (Download siehe unten). Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminabsprache persönlich zur Verfügung.

Kontakt:

Leoni Heeger
Obere Straße 8
53639 Königswinter Thomasberg

Telefon: 02244 889-168

E-Mail: Leoni.heeger@koenigswinter.de