Königswinterer Baulandmodell

Der Rat der Stadt Königswinter hat am 26.06.2019 den Beschluss zur Einführung des Königswinterer Baulandmodells gefasst (vgl. Beschluss 479/2019). Am 02.11.2021 wurde das Königswinterer Baulandmodell durch einen Ratsbeschluss um energetische und klimapolitische Anforderungen ergänzt (vgl. Beschluss 129/2021/1). Mit dem ergänzten Baulandbeschluss sollen sozialpolitische Ziele (insbesondere die Verbesserung des Angebotes an öffentlich geförderten Wohnungen) und ökonomische Ziele (Refinanzierung der Planungs- und Folgekosten), aber auch ökologische und klimapolitische Ziele (u.a. energetische Mindeststandards und Solarpflicht für Neubauten) erreicht werden.

Das Königswinterer Baulandmodell regelt einheitlich und verbindlich, für alle von ihm erfassten Wohnungsbauvorhaben, welche Leistungen ein Vorhabenträger im Sinne der Allgemeinheit zu erbringen hat. Mit dem Beschluss wird für alle Bodenmarktteilnehmer bzw. alle Planungsbegünstigten ein einheitlicher Rahmen für die Aushandlung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB geschaffen. Zukünftig werden Bauleitplanverfahren nur eingeleitet, wenn sich die Planbegünstigen in städtebaulichen Verträgen verpflichten, bestimmte Kosten des Planverfahrens und der Planverwirklichung zu übernehmen sowie bestimmte Standards einzuhalten. Die Anforderungen, die mit einer Projektentwicklung verbunden sind, sind somit auch schon zu einem frühen Zeitpunkt vorhersehbar und damit für alle Beteiligten kalkulierbar. Ein Anliegen des Modells ist es, Transparenz und Sicherheit für alle an einer Planung beteiligten Akteure herzustellen.

Das Königswinterer Baulandmodell wird angewandt, sofern für die Realisierung eines Wohnungsbauvorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll. Wesentliche Punkte des Baulandmodells sind, dass sich Planungsbegünstigte in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten,

  • die Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen,
  • die Kosten der sozialen Infrastruktur zu übernehmen, soweit sie dem Vorhaben kausal zugeordnet werden können,
  • neue Wohngebäude mindestens im Standard KfW-Effizienzhaus 40 zu errichten,
  • eine Photovoltaikanlage auf jedem neuen Wohngebäude zu installieren,
  • die Leitlinien der Stadt Königswinter zum Klimaschutz in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen,
  • die Checkliste der Stadt Königswinter zum Klimaschutz im Planverfahren abzuprüfen.

Wenn Planungsrecht für 20 oder mehr Wohneinheiten geschaffen oder geändert wird, gelten folgende zusätzliche Anforderungen:

  • 30% der für Wohnzwecke geplanten Bruttogeschossfläche eines Neubauvorhabens sind zu den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus zu errichten,
  • es ist ein Energiekonzept mit drei Varianten zur nachhaltigen und klimafreundlichen Wärme- und Energieversorgung vorzulegen.

Die Unterlagen finden Sie hier: