Informationen zum Jakobskreuzkraut

Die Stadt Königswinter weist darauf hin, dass sich im Stadtgebiet vermehrt das für Weidetiere giftige Jakobskreuzkraut (Seneci jacobaea) ausbreitet. Es handelt sich bei dem Jakobskreuzkraut um eine einheimische Pflanzenart aus der Familie der Korbblütler, die Pyrrolizidinalkoide als giftige sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe enthält. Wird es von Nutz- und Weidetieren mit dem Futter aufgenommen, kann dies selbst im Heu für die Tiere je nach aufgenommener Futtermenge noch lebensbedrohlich sein.


In der Landwirtschaft ist die Gefährlichkeit der verschiedenen Kreuzkräuter seit langem bekannt. Die Zurückdrängung dieser Pflanzen durch geeignete Maßnahmen gehört daher grundsätzlich zur regulären Grünlandwirtschaft.

In den letzten Jahren ist eine vermehrte Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes zu beobachten. Dies betrifft sowohl privates Grünland als auch außerhalb landwirtschaftlich genutzter Grünlandflächen die Straßenränder, Ruderalflächen, Straßenböschungen, Bauerwartungsland, Brach- und Kompensationsflächen oder Gräben, wo es sich oftmals ungehindert verbreiten kann. Klimawandel und Verschleppung der notwendigen Pflegemaßnahmen begünstigen die Ausbreitung und führen zusammen mit der Dynamik des Populationswachstums zu problematischen Massenbeständen.

Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die konsequente und nachhaltige Bekämpfung von Jakobskreuzkraut dort, wo es in unmittelbarer Umgebung von futterbaulich genutzten Grünlandflächen wächst und eine Ausbreitung in das Grünland wahrscheinlich ist. Das erfordert frühzeitiges - auch manuelles - Entfernen erster eindringender Einzelpflanzen. Bei flächenhafter Ausbreitung ist eine chemische Bekämpfung mit zugelassenen Herbiziden möglich, sofern keine Bewirtschaftungsauflagen entgegenstehen.

Das Jakobskreuzkraut dient aber auch einer Vielzahl von Insekten als Pollenspender oder Futterpflanze. Da die Pflanze in deren Lebensraum ein Strukturelement darstellt, ist nicht jede Beseitigung wünschenswert. Eine Ausbreitung ist daher unter diesem Aspekt auf Flächen, die nicht die landwirtschaftliche Nutzung tangieren und nicht der Honiggewinnung dienen, vertretbar.

Der Baubetriebshof der Stadt Königswinter wird das Wachstum an den städtischen Grünflächen überwachen, bittet allerdings die Eigentümer von Weide- und Grünflächen um erhöhte Vorsicht und entsprechende Eindämmungsmaßnahmen, um weiteres Wachstum an den Straßenrändern und Böschungen zu vermeiden. Eine Melde- und Bekämpfungspflicht des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft Verbraucherschutz (BMELV) existiert bislang nicht, da von dieser Seite davon ausgegangen wird, dass Landwirte im Falle eigener Betroffenheit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Jakobskreuzkrautes einzudämmen.



Weitere Informationen finden Sie in einer Broschüre der der Landwirtschaftskammer NRW:
„Jakobskreuzkraut – eine Giftpflanze auf dem Vormarsch”