InsoFa-Beratung zum Kinderschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Bundeskinderschutzgesetz (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs.1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG) verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie Geheimnisträger (Ärzte, Therapeuten etc.) dazu, in Fragen des Kinderschutzes eng miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Inanspruchnahme einer Insoweit erfahrenen Fachkraft(InsoFa).

Gem. den nach § 8a Abs. 4 SGB VIII zu treffenden Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und Einrichtungen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sind diese bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung dazu verpflichtet, eine interne Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, bei der eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.

Die InsoFa-Beratung ist den MitarbeiterInnen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle (FEB) seit dem 01.01.2014 als fachdienstliche Aufgabe für die Jugendämter der Städte Bad Honnef und Königswinter übertragen worden. Die InsoFa-Beratung ist ein Angebot für Sie als Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich und nebenberuflich in Kontakt stehen. Als besondere Aufgabe bieten die MitarbeiterInnen der FEB zudem die InsoFa-Beratung auch für ehrenamtlich Tätige der Städte Bad Honnef und Königswinter an.

Als MitarbeiterInnen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle stehen wir Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie in Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine externe Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.

Die InsoFa-Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Ihren Wunsch auch anonym. In jedem Fall erfolgt die Beratung ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen, wie z. B. Kinder und deren Personensorgeberechtigte. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Das Ziel der InsoFa-Beratung ist, Sie fallbezogen so zu beraten, dass es Ihnen als fallverantwortliche/r MitarbeiterIn in Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestmöglich gelingt:

a.)  gewichtige Anhaltspunkte bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
b.)  fundiert einzuschätzen, ob und ggf. inwieweit eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
c.)  zu wissen, welche konkreten Schritte bezüglich des weiteren Handelns notwendig sind, um eine mögliche oder drohende
      Kindeswohlgefährdung abzuwenden und das Wohl des Kindes im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit wirksam zu schützen.

Sie setzen sich telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung. Sie schildern ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen Ihr Anliegen. Bitte nutzen Sie dazu außerhalb unserer Sprechzeiten den Anrufbeantworter und bitten um Rückruf oder Sie schicken uns eine E-Mail: mit Ihren Kontaktdaten. Zeitnah, spätestens jedoch bis zum nächsten Arbeitstag, erhalten Sie von einer Insoweit erfahrenen Fachkraft der FEB einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Die eigentliche InsoFa-Beratung erfolgt entweder als telefonische Beratung, Videokonferenz oder als face to face-Beratung mit ggf. weiteren beteiligten Fachkräften/Personen in der Beratungsstelle oder Ihrer Einrichtung. Die InsoFa-Beratung ist selbstverständlich vertraulich. Wir beraten Sie auf Ihren Wunsch auch anonym.

Die InsoFa-Beratung dauert im Schnitt eine Stunde. Bitte nehmen Sie sich für die InsoFa-Beratung die entsprechende Zeit.

Die InsoFa-Beratung ist keine inhaltliche Fallberatung, sondern folgt einem klar strukturierten Ablauf mit dem Ziel, Sie bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation eines Kindes und Ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen.
Die MitarbeiterInnen der FEB haben in diesem Prozess ausschließlich eine beratende Funktion (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII).

Bei einer unmittelbaren Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Jugendamt.

Jugendamt Bad Honnef:    02224/184-350
Außerhalb der Öffnungszeiten in dringenden Fällen, die den Kinderschutz betreffen: 02224/184330
Jugendamt Königswinter: 02244/889-5309
Außerhalb der Öffnungszeiten in dringenden Fällen, die den Kinderschutz betreffen: 02244/8895000

Nachfolgend erhalten Sie einige Hintergrundinformationen, um Sie mit bestimmten Begrifflichkeiten im Kinderschutz vertraut zu machen und Ihnen vorab einen ersten Einblick in den Beratungsprozess zu geben.

Sie sollen zu Beginn der Beratung und zunächst mit Ihrem bisherigen Wissen zur Situation des Kindes einschätzen, in welchen der drei nachfolgenden Bereiche Sie den möglichen Bedarf der Familie bzw. des Kindes einordnen.

 

 a) Leistungsbereich
 b) Klärungsbereich
 c) Gefährdungsbereich

Es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor.

PSB (Eltern) können freiwillig entscheiden,
ob Sie eine Hilfe brauchen und annehmen möchten.

Es gibt einen oder mehrere gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine gesundheitliche, körperliche, psychische, Schädigung des Kindes möglicherweise besteht oder zu erwarten ist.
Es muss geklärt werden, ob sich diese Anhaltspunkte bestätigen.

Die Prognose ist unklar.

Meldung an das Jugendamt kann erfolgen. Die PSB (Eltern) müssen nachweisen, dass keine Gefährdung vorliegt.

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Kind gegenwärtig und / oder zukünftig eine erhebliche gesundheitliche / körperliche / psychische Schädigung erfährt.
Die PSB (Eltern) sind nicht gewillt oder in der Lage die Gefahr für das Kind abzuwenden.

Die Prognose ist negativ.

Meldung beim Jugendamt muss erfolgen.


Im Anschluss an diese Falleinordung wird die InsoFa Sie bitten, im Folgenden einzuschätzen, in welchen der nachfolgenden Bereiche Sie in Bezug auf das Kind eine Gefährdung befürchten:
  • Körperliche Misshandlung
  • Miterlebte Gewalt/Häusliche Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Gesundheitliche Gefährdung
  • Psychische Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • Einschränkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit

Dieser Schritt dient dazu, dass Sie Ihre vielfältigen Eindrücke in Bezug auf eine mögliche, durch Sie vermutete Gefährdung des Kindes fokussieren und versachlichen.

Zur Ihrer Information und zur Vorbereitung auf Ihre InsoFa-Beratung stellen wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Schritte sowie das inhaltliche Vorgehen unserer InsoFa-Beratung vor.

Um sich ein besseres Bild im Kontext Ihres Beratungsanliegens machen zu können, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass die InsoFa Sie im ersten Kontakt u. a. Folgendes fragen wird:

a.) Haben Sie und ggf. mit wem haben Sie in diesem Fall bereits Kontakt aufgenommen?
b.) Haben Sie Ihre Leitung über Ihre Verdachtsmomente einer möglichen Kindeswohlgefährdung informiert?
c.) Haben Sie eine Gefährdungseinschätzung mit Ihren KollegInnen, in Ihrem Team und/oder mit Ihrer Leitung vorgenommen?
d.) Zu welchem Ergebnis sind Sie dabei gelangt?

Die InsoFa befragt Sie an dieser Stelle zu den konkreten Fakten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Beispielsweise:

  • •Wie haben Sie von der möglichen Gefährdung erfahren?
  • •Was haben Sie selbst direkt beobachtet?
  • Wie oft, zu welchen Zeiten und seit wann kommen die genannten Sachverhalte vor?
  • Wurden gefährdende Situationen bereits von anderen Personen beobachtet? Wann und ggf. wie häufig?
  • Haben bereits Gespräche mit den Personensorgeberechtigten stattgefunden?
Für eine abschließende Einschätzung und Ihr weiteres Vorgehen, ist die Bereitschaft zur Mitarbeit der Eltern ein wichtiger Faktor für einen umfassenden Blick auf den Fall.

Die InsoFa beleuchtet mit Ihnen daher ebenfalls die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Personensorgeberechtigten und schaut auf vorhandene Ressourcen im Umfeld des Kindes, die das Wohl des Kindes sicherstellen könnten

Alle an der InsoFa-Beratung beteiligten Personen fassen die wesentlichen Punkte in einem Faktencheck zusammen.

Im Anschluss geben alle Beteiligten ihre abschließende begründete Einschätzung nach den Gefährdungsbereichen und benennen konkrete Schritte für das weitere Vorgehen.

(Immer dann wenn wir Sie im Team face to face beraten, erfolgt an dieser Stelle eine Gefährdungseinschätzung der an der Beratung beteiligten TeammitgliederInnen. Punkt 6. entfällt daher bei einer telefonischen Beratung.)

Nach der Gesamteinschätzung aller Beteiligten nehmen Sie, als fallverantwortliche Fachkraft, Ihre Abschlusseinschätzung vor, begründen diese und zeigen Ihre konkreten Handlungsschritte auf.

• Wer macht was bis wann?

Von der Beratung wird ein Protokoll erstellt, das Folgendes dokumentiert:
  • Das Ergebnis Ihrer Einschätzung
  • •Die inhaltliche Begründung, die zum Ergebnis geführt hat
  • Das weitere Vorgehen als konkrete Handlungsschritte

Das Protokoll stellt Ihnen die InsoFa-BeraterIn, nach Abschluss der Beratung, für Ihre Unterlagen zur Verfügung.

Sollten sich für Sie nach der InsoFa-Beratung noch weitere Fragen ergeben, können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an eine Insoweit erfahrene Fachkraft der FEB wenden.