Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Bundeskinderschutzgesetz (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs.1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG) verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie Geheimnisträger (Ärzte, Therapeuten etc.) dazu, in Fragen des Kinderschutzes eng miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Inanspruchnahme einer Insoweit erfahrenen Fachkraft(InsoFa).
Gem. den nach § 8a Abs. 4 SGB VIII zu treffenden Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und Einrichtungen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sind diese bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung dazu verpflichtet, eine interne Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, bei der eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.
Die InsoFa-Beratung ist den MitarbeiterInnen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle (FEB) seit dem 01.01.2014 als fachdienstliche Aufgabe für die Jugendämter der Städte Bad Honnef und Königswinter übertragen worden. Die InsoFa-Beratung ist ein Angebot für Sie als Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich und nebenberuflich in Kontakt stehen. Als besondere Aufgabe bieten die MitarbeiterInnen der FEB zudem die InsoFa-Beratung auch für ehrenamtlich Tätige der Städte Bad Honnef und Königswinter an.
Als MitarbeiterInnen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle stehen wir Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie in Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine externe Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
Die InsoFa-Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Ihren Wunsch auch anonym. In jedem Fall erfolgt die Beratung ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen, wie z. B. Kinder und deren Personensorgeberechtigte. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.