Wohnungssuche für anerkannte Flüchtlinge

Für Geflüchtete mit dauerhaftem Bleiberecht ist der Bezug einer eigenen Wohnung ein wichtiger Schritt bei der Integration in ihre neue Heimat.
Das Wohnen innerhalb der Gesellschaft und somit inmitten von Einheimischen ist unerlässlich für eine erfolgsversprechende Integration.
Für anerkannte beziehungsweise bleibeberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber endet der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und grundsätzlich die Berechtigung, in staatlichen Unterkünften untergebracht zu werden. Angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage ist dies aber nicht einfach. Die Stadt hilft bei der Wohnungssuche und unterstützt die Personen auch weiterhin nach dem Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften.

Um diesen Menschen in unserer Region ein eigenes Zuhause bieten zu können, sucht die Stadt Königswinter geeigneten Wohnraum in Form von Mietwohnungen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Stadt nur in Funktion der Vermittlerin auftritt und keine Verträge mit Vermieterinnen und Vermietern oder Mieterinnen und Mietern abschließt.

Zur Kostenübernahme durch das Jobcenter müssen die Wohnungskosten in einem gesetzlich bestimmten Rahmen liegen. Die angemessenen Kosten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Personen/qm Grundmiete Nebenkosten
(1,61 € x m²)
angemessene
Kosten insgesamt
1 Person 50qm 450 Euro 80 Euro 530 Euro
2 Personen 65qm 540 Euro 100 Euro 640 Euro
3 Personen 80qm 650 Euro 130 Euro 780 Euro
4 Personen 95qm 800 Euro 150 Euro 950 Euro
5 Personen 110qm 900 Euro 180 Euro 1.080 Euro

Die Heizkosten werden zusätzlich berücksichtigt.
Fragen und Wohnungsangebote können Interessierte direkt an den Servicebereich Asyl per E-Mail an wohnungssuche@koenigswinter.de oder telefonisch an 02244/889-357 richten.

Königswinter, 13.11.2023