Teilhabe ermöglichen: Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung dabei, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Eine (drohende) seelische Behinderung liegt vor, wenn in Folge einer psychischen Erkrankung die Teilhabe im Alltag, in der Schule, Familie und/oder Freizeit beeinträchtigt ist und der junge Mensch darunter leidet. Die Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, ist Aufgabe des zuständigen Jugendamtes.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII?

Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt haben Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ab Schuleintritt bis zum 21., ggf. auch bis zum 27. Lebensjahr.

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Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII?

Wer stellt den Antrag? Einen Antrag auf Eingliederungshilfe können die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt stellen, meist sind dies die Eltern. Jugendliche ab 15 Jahre können, junge Volljährige müssen selbstständig einen Antrag stellen. Schulen, Ärzte etc. können keinen Antrag stellen

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Der Prüfprozess des Jugendamtes

Zunächst prüft das Jugendamt, ob ein Abweichen der seelischen Gesundheit vorliegt. Hierfür wird eine medizinische Stellungnahme (inkl. Intelligenztest) benötigt. Diese darf bei Antragsstellung maximal ein Jahr alt sein. Die Anforderungen an die Stellungnahme sind gesetzlich in § 35a SGB VIII geregelt.

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Welche Hilfen können im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet werden?

Hilfeformen:
Dies sind

  • ambulante Hilfen, z. B. Autismusspezifische Förderung, Schulbegleitung, Einzelfallhilfen, Gruppenangebote,
  • teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
  • stationäre Hilfen, z. B. besondere Wohnformen
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Jugendamt Königswinter
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Fachstelle für Eingliederungshilfe
gem. § 35a SGB VIII

Tel.: 02244/889-5309 (Sekretariat)
eingliederungshilfe@koenigswinter.de

Frau Jessica Bröhl
Soziale Dienste (511) – Servicebereich
Fachstelle für Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)
Jugendamt Königswinter
Jugendamt

Schützenstraße 2
53639 Königswinter