Informationen in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache für Eltern und Sorge·berechtigte
Hier finden Sie viele wichtige Informationen über die Eingliederungs·hilfe.
Im Text benutzen wir nur die männliche Form.
Das ist leichter zu lesen. Alle Menschen sind gemeint.
In diesem Text benutzen wir immer das Wort Kinder.
Es sind auch Jugendliche und junge Erwachsene gemeint.
Was ist eine Eingliederungs·hilfe?
Wenn Kinder eine Behinderung haben oder wenn Kinder von einer Behinderung bedroht sind:
Dann können sie vielleicht bei vielen Sachen nicht gut mit·machen.
Kinder können dann Hilfen bekommen.
Kinder können dann bei allen Sachen besser mit·machen.
Damit die Behinderung nicht mehr so schlimm für sie ist.
Dafür gibt es die Eingliederungs·hilfe.
Was ist eine seelische Behinderung?
Bei einer Behinderung wird unter·schieden zwischen:
- geistiger Behinderung,
- körperlicher Behinderung,
- seelischer Behinderung.
Seelische Krankheiten kann man nicht sehen.
Aber es gibt viele Menschen mit einer seelischen Krankheit. Das ist eine Gefühls·krankheit.
Das bedeutet: Die Seele ist krank. Die Menschen fühlen sich schlecht.
Sie sind oft sehr traurig.
Oder sie haben vor vielen Sachen Angst.
Ein Arzt oder ein Psychologe kann heraus·finden, ob Ihr Kind eine seelische Krankheit hat.
Dafür führt er verschiedene Tests durch.
Dann schreibt er einen Bericht.
Damit sie gut in dieser Gesellschaft leben können.
Und bei vielen Sachen mit·machen können.
Wen kann ich fragen?
Vielleicht haben Sie Fragen zur Eingliederungs·hilfe.
Sie können zum Beispiel beim Jugend·amt eine Beratung bekommen.
Es unterstützt Eltern und Kinder. Besonders
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Eingliederungs·hilfe müssen Sie beim Jugend·amt stellen.
Der Antrag muss von den Eltern gestellt werden.
Ab 15 Jahre kann das Kind den Antrag alleine stellen.
Ab 18 Jahre muss das Kind den Antrag alleine stellen.
Das Jugend·amt in Königswinter ist zuständig:
- Wenn Ihr Kind eine (drohende) seelische Behinderung hat.
- Wenn Ihr Kind in Königswinter wohnt.
- Wenn Ihr Kind zur Schule geht.
Sie können beim Jugendamt anrufen oder eine Mail schreiben.
Das Jugendamt lädt Sie zu einem Termin ein. Hier wird Ihnen alles erklärt.
Sie können auch Fragen stellen. Der Termin findet ohne Kinder statt.
In dem Termin bekommen Sie die Unterlagen für den Antrag.
In dem Termin können Sie auch einen mündlichen Antrag stellen.
Für den Antrag wird ein Arzt·bericht benötigt.
Sie können zu dem Termin schon Unterlagen mitbringen.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben: Das Jugend·amt prüft, ob:
- Ihr Kind eine seelische Behinderung hat
- oder bekommen kann.
Das Jugend·amt prüft, ob:
- Ihr Kind eine Hilfe braucht
- und welche Hilfe Ihr Kind braucht.
Kontakt:
Hier können Sie anrufen.
Oder eine Mail schreiben.
Jugendamt Königswinter
Schützenstraße 2, 53639 Königswinter, 02244/889-5309 (Sekretariat)
eingliederungshilfe@koenigswinter.de
