Was ist die Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 aufzeigen. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Für Kommunen wie Königswinter mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt grundsätzlich der 30. Juni 2028 als Frist für die Erstellung des (ersten) Wärmeplans; für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen.
Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, auf Basis der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Potenziale zu ermitteln, welche Formen der Wärmeversorgung in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen langfristig sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar sind. Dabei werden unter anderem der bestehende Wärmebedarf, ggf. vorhandene Wärmenetze, erneuerbare Energiequellen sowie weitere lokale Potenziale und Infrastrukturen betrachtet. Auf dieser Grundlage werden Perspektiven für eine zukünftige, möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt.
Ein wichtiger Bestandteil der KWP ist zudem der Beteiligungsprozess. Verschiedene Akteure – darunter Energieversorger, Netzbetreiber, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Politik – sowie insbesondere die Bürgerinnen und Bürger sollen im Verlauf der Planung informiert und angemessen einbezogen werden. So können lokale Kenntnisse, Interessen und Rahmenbedingungen in die Entwicklung der Wärmewendestrategie einfließen.
Die Kommunale Wärmeplanung schafft damit eine Orientierung und strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung vor Ort. Sie zeigt auf, welche Versorgungsoptionen in welchen Gebieten perspektivisch in Betracht kommen und kann damit sowohl für die Kommune als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und weitere Akteure eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Die Ergebnisse der KWP sind jedoch grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und begründen für die Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbare Verpflichtung, ihre bestehende Heizungsanlage auszutauschen oder auf eine bestimmte Wärmeversorgungsart umzustellen.
Wie ist der allgemeine Ablauf?
1. Eignungsprüfung
Zu Beginn wird geprüft, welche Gebiete grundsätzlich für Wärmenetze geeignet sein könnten und welche Bereiche dafür voraussichtlich nicht infrage kommen. Die Ergebnisse helfen dabei, den weiteren Planungsprozess zu strukturieren. Für die Bewertung werden unter anderem Informationen zum Gebäudebestand und zum Wärmebedarf herangezogen. Daher kann die Eignungsprüfung eng mit der anschließenden Bestandsanalyse verknüpft werden.
2. Bestandsanalyse
Der aktuelle Stand der Wärmeversorgung wird erfasst. Betrachtet werden dabei sämtliche relevanten Gebäude und Nutzungen, beispielsweise private Haushalte, Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude und Industrie. Hierfür werden verschiedene Datenquellen ausgewertet, unter anderem Informationen von Netzbetreibern und weiteren relevanten Akteuren. Die Daten werden aggregiert und so aufbereitet, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Haushalte möglich sind. Die Bestandsanalyse liefert unter anderem Erkenntnisse über den Gebäudebestand, bestehende Gas- und Wärmenetze sowie die räumliche Verteilung des Wärmebedarfs.
3. Potenzialanalyse
Anschließend werden vorhandene Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung untersucht. Dazu zählen beispielsweise Geothermie, Biomasse, Umweltwärme und unvermeidbare Abwärme. Gleichzeitig wird betrachtet, wie sich der Wärmebedarf durch Sanierung und Effizienzmaßnahmen reduzieren lässt.
4. Kosteneffizienz & Wirtschaftlichkeit
Die verschiedenen Versorgungsoptionen werden hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit betrachtet. Dabei werden unter anderem Investitions- und Betriebskosten sowie mögliche Synergien und Fördermöglichkeiten berücksichtigt. Durch eine koordinierte Planung können Synergien genutzt und Doppelinvestitionen vermieden werden. Die KWP hilft, Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU gezielt einzusetzen. Energieeffiziente Gebäude und Heizsysteme senken die Betriebskosten für Bürger und Kommunen.
5. Zielszenario und Zonierung
Auf Basis der bisherigen Ergebnisse wird ein Zielszenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt. Das Kommunalgebiet wird dabei in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt:
- Dezentrale Versorgung: Eine leitungsgebundene Wärmeversorgung ist voraussichtlich nicht vorgesehen. Die klimaneutrale Wärmeversorgung soll dort daher über dezentrale Lösungen erfolgen.
- Wärmenetzeignungsgebiet: Das Gebiet bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für ein Nah- oder Fernwärmenetz. Dies bedeutet nicht automatisch, dass ein Netz gebaut wird.
- ggf. Prüfgebiet: In diesen Gebieten braucht es vertiefende Untersuchungen.
- ggf. Wasserstoffnetzeignungsgebiet: Für spezielle Anwendungen im industriellen Bereich kann unter Umständen auch die Nutzung von Wasserstoff geeignet sein. Eine Versorgung von Privatwohnhäusern mit leitungsgebundenem Wasserstoff ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sowie aufgrund von geringer Mengen-Verfügbarkeit grundsätzlich nicht sinnvoll. Eine zukünftige Wasserstoffversorgung für die Industrie kann in "Wasserstoffnetzeignungsgebieten" weiter geprüft werden. Ob eine Wasserstoffversorgung tatsächliche sinnvoll sein kann, hängt von Verfügbarkeit, Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit ab.
Die Zonierung dient als strategische Orientierung und kann bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
6. Wärmewendestrategie
Aus den Ergebnissen werden konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kommune abgeleitet und in einem Handlungsplan zusammengefasst.
7. Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung
Während des gesamten Prozesses werden relevante Akteur*innen und die Öffentlichkeit informiert und beteiligt. Hinweise und Anregungen können in die weitere Planung einfließen.
8. Abschlussbericht
Zum Abschluss werden die wesentlichen Ergebnisse, das Zielszenario und die Maßnahmen in einem Abschlussbericht dokumentiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Was leistet die Kommunale Wärmeplanung und was nicht?
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) schafft eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung einer Kommune. Sie zeigt auf, wo vor Ort erneuerbare Wärmequellen vorhanden sind und welche Potenziale künftig genutzt werden können. Gleichzeitig macht sie sichtbar, in welchen Gebieten die Voraussetzungen für Wärmenetze bestehen und wo eine dezentrale Wärmeversorgung voraussichtlich sinnvoller ist. Damit werden auch die Bereiche erkennbar, in denen besonders große Potenziale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen liegen.
Auf dieser Grundlage entwickelt die KWP konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die kommunale Wärmewende. Sie soll Orientierung geben und den Weg zu einer nachhaltigen, effizienten, bezahlbaren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen.
Wichtig ist jedoch: Die KWP ist keine verbindliche Ausbau- oder Bauplanung. Sie legt weder fest, wann einzelne Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden, noch verpflichtet sie Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer bestimmten Wärmeversorgung. Für die konkrete Umsetzung eines Wärmenetzes sind weitere Planungsschritte, beispielsweise Machbarkeitsuntersuchungen und gegebenenfalls die förmliche Ausweisung von Wärmenetzgebieten, erforderlich.
Auch ersetzt die KWP keine individuelle Betrachtung einzelner Gebäude. Sie betrachtet die Wärmeversorgung auf Ebene von Gebieten und zeigt dort langfristige Perspektiven auf. Für konkrete Entscheidungen zu einem einzelnen Gebäude ist eine individuelle Energieberatung zu empfehlen.
Die Wärmeplanung ist zudem kein endgültiges Konzept. Da sich technische Entwicklungen, Energiepreise, gesetzliche Rahmenbedingungen und verfügbare Potenziale verändern können, wird die Kommunale Wärmeplanung regelmäßig fortgeschrieben und in der Regel spätestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

