Servicebereich Bauordnung

Grundlegende Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauantragstellung sowie die zugehörigen Formulare finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie sind auf der Suche nach Ihrem Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen? Dann benutzen Sie bitte unser Auskunftssystem "Was erledige ich wo?".
Örtliche Bauvorschriften auf Grundlage des § 89 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (wie die Stellplatzsatzung und Baugestaltungssatzungen) können Sie unter der Rubrik Ortsrecht unter dem Punkt "(6) Bauverwaltung" abrufen.

Ein Besuch der Verwaltungsstandorte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Aktuelles (25.09.2024)

Veränderte Bearbeitungsdauer und neue Erreichbarkeiten der Baukontrolle in der Bauordnung

Leider ist aktuell die Personalsituation im für die Baukontrolle zuständigen Servicebereich Bauordnung der Stadt Königswinter sehr angespannt. Aus diesem Grund können bei Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bis auf Weiteres die Bauzustandsbesichtigungen und -Abnahmen (Rohbau und abschließende Fertigstellung) nicht im gewohnten Maße stattfinden.

Der Servicebereich Bauordnung bittet um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung von Anfragen oder die Beantwortung von E-Mails verzögert. Die Mitarbeitenden der Bauordnung sind bemüht, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauordnung in Fragen der Baukontrolle wird ab sofort über feste Telefonsprechzeiten sichergestellt. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Bauordnung bei Fragen zur Baukontrolle unter der Telefonnummer 02244/889-170 und -173 immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12.30 Uhr.