Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 STVO

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
  • Aufstellen eines Baustellengerüstes
  • Aufstellen eines Containers
  • Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
  • Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)

Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
  • Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.


Frist / Dauer

Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.


Kosten/Gebühren

Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gemäß der Dienstanweisung zur Erhebung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr bzw. der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Königswinter" gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang der Einschränkung des Straßenraumes.


Zahlungsart

  • Überweisung

Bearbeitungszeit

5 Werktage

Antragsformular

Den Antrag „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 STVO” finden Sie im Formularserver unter Straßenverkehr.


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