Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe (2023)
Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) stellt dafür Daten der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung.
In der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe in Königswinter statt. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 wird als 2. Nachtrag zum Lärmaktionsplan aus dem Jahre 2017 erstellt.
Dazu können die aktuellen Lärmkarten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit den betroffenen Verkehrsstrecken in Königswinter im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abgerufen werden.
Der abgeschlossene Lärmaktionsplan der 2. Stufe aus dem Jahr 2017 kann hier abgerufen werden.
Der auf den Lärmaktionsplan der 2. Stufe aufbauende Nachtrag zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung kann hier abgerufen werden.
Beteiligung
Unten können Sie die Unterlagen der Stufe 4 abrufen. Anregungen zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe (2. Nachtrag) können in der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 insbesondere per E-Mail (E-Mail-Adresse: barbara.kinz@koenigswinter.de), schriftlich bei der Stadt Königswinter, Servicebereich Stadtplanung, 53637 Königswinter oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 02244/889-171 bzw. oben genannter E-Mailadresse zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8, 53639 Königswinter, abgegeben werden.