Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königswinter
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in den Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Dies schließt unbebaute und bereits bebaute Flächen ein.
Aus dem Flächennutzungsplan kann zum Beispiel abgelesen werden, wo sich Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen oder Versorgungsflächen befinden bzw. wo Entwicklungen noch geplant sind.
Der Flächennutzungsplan ist ausschließlich verbindlich für die Behörden. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger.
Aus dem Flächennutzungsplan, welcher auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, entwickelt die Gemeinde soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, in räumlich abgegrenzten Teilbereichen für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Satzungen (z. B. Bebauungspläne).
Warum ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich?
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Königswinter wurde am 23.04.1974 bekannt gemacht. Seither wurden mehr als 100 Verfahren zur Änderung bzw. Berichtigung des FNP eingeleitet, um diesen punktuell an geänderte städtebauliche Entwicklungsvorstellungen anzupassen oder die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung von Projekten zu schaffen. Zwar wurde der FNP am 27.01.2018 neu bekannt gemacht. Die Kartengrundlage sowie die Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke wurden aktualisiert, die Flächendarstellungen blieben dagegen unverändert.
Der bisher wirksame FNP beruht auf der Planungsphilosophie, den Daten und Analysen der 1960er und 1970er Jahre. Seither haben sich die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen sowie die fachplanerischen Vorgaben und Zielsetzungen grundlegend geändert. Der Klimawandel, der demografische Wandel, der wirtschaftliche Strukturwandel und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen diese Entwicklungen.
Damit stellt der FNP in seiner Gesamtheit nicht mehr die Grundlage für eine strategische und nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Königswinter dar und wird seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan und strategische Leitlinie der Stadtentwicklungspolitik nicht mehr gerecht. Der FNP soll daher neu aufgestellt werden, um die Entwicklung der Stadt Königswinter bis zum Jahr 2040 planerisch zu steuern.
Was sind wesentliche Inhalte und Handlungsfelder des Flächennutzungsplanes?
Mit dem Flächennutzungsplan als gesamtstädtische, übergeordnete Planung kann die Stadtentwicklung strategisch und nachhaltig ausgerichtet werden und so einen Beitrag leisten, um die Attraktivität der Stadt Königswinter zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei hat der FNP eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Die Darstellung ausreichender Bauflächen als Teil der Daseinsvorsorge gehört zu seiner zentralen Aufgabe. Der FNP lokalisiert Flächenressourcen und legt damit den Spielraum für die zukünftige Entwicklung von Bauflächen fest. Darüber hinaus soll der Flächennutzungsplan dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Außerdem gilt es den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Die folgenden Handlungsfelder sind daher die thematischen Schwerpunkte bei der Neuaufstellung:
o Wohnen und Infrastrukturentwicklung
o Mobilität
o Klimaschutz und Klimaanpassung
o Wirtschaft und Tourismus
o Natur, Freiraum und Naherholung
Wie läuft das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab?
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter hat am 24.06.2020 den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst.
Das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans richtet sich nach den §§ 2 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach den ergänzenden Regelungen des Landesplanungsgesetzes NRW. Die einzelnen Handlungsschritte sind in der Verfahrensübersicht dargestellt.
Bereits im Vorfeld des formellen Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) eine nach Planungsräumen differenzierte zweistufige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es fanden insgesamt 6 Bürgerinformationsveranstaltungen statt, auf denen die Stärken und Schwächen der Planungsräume, aber auch Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zu Leitbild, Zielen und Maßnahmen entwickelt wurden. Die Ergebnisse des ISEK-Prozesses bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes.
Um den Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu beschleunigen und eine enge Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik zu gewährleisten, wurde eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet.
Was wurde bereits erledigt?
Im Zuge des informellen Planungsprozesses zum ISEK wurde festgestellt, dass insbesondere Informationen über die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung und somit den zukünftigen Bauflächenbedarf als auch Angaben über die im Bestand vorhandenen kleinteiligen Bauflächenreserven bisher fehlen. Im Zuge der Bereitstellung planerischer Grundlagen wurden folgende Schritte bereits abgearbeitet:
o Die Kleinräumige statistische Gliederung (KRG) wurde überarbeitet. Sie dient u. a. als Grundlage für eine kleinräumige Bevölkerungsprognose.
o Zum Stichtag 31.12.2020 wurde eine Erhebung der (kleinteiligen) Bauflächenreserven und Bauflächenpotenziale erstellt.
Was steht derzeit an und wie geht es weiter?
Der Planungsprozess steht am Anfang. Derzeit werden weitere planerische Grundlagen ermittelt oder aktualisiert. Zum Beispiel wird die kleinräumige Bevölkerungsprognose von einem externen Dienstleister erarbeitet. Parallel wird der im ISEK bereits umfangreich diskutierte Potenzialflächenpool – aus dem im Neuaufstellungsverfahren geeignete neue Bauflächen ausgewählt werden sollen – durch die Verwaltung überprüft und aktualisiert.
Eine erste Sitzung der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe ist für Anfang 2022 geplant.