Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII?
Wer stellt den Antrag?
Einen Antrag auf Eingliederungshilfe können die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt stellen, meist sind dies die Eltern. Jugendliche ab 15 Jahre können, junge Volljährige müssen selbstständig einen Antrag stellen. Schulen, Ärzte etc. können keinen Antrag stellen.
Wann?
Der Antrag muss vor dem Beginn der Leistung gestellt werden. Das Jugendamt muss nach Antragsstellung genügend Zeit zur sorgfältigen Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Entscheidung über eine notwendige und geeignete Hilfe haben. Ohne vorherige Entscheidung des Jugendamts können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass für eine Hilfe, die vor Bewilligung durch das Jugendamt begonnen wurde, die Kosten nicht übernommen werden.
Wie?
In einem Beratungs-/Erstgespräch werden Ihnen u. a. die Voraussetzungen für eine Leistung der Eingliederungshilfe und der Prüfprozess erläutert. In diesem Gespräch erhalten Sie auch die Antragsunterlagen.
Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Er gilt als vollständig eingegangen und kann erst bearbeitet werden, wenn dem Jugendamt alle relevanten Unterlagen vorliegen.

