Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)

Inklusive der Neuerungen in § 4 und § 4a, die ab 11. Mai 2020 gültig sind

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)

In der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)

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Videoberatung – Was ist das?

Videoberatung: Ergänzendes Angebot der Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Städte Bad und Honnef und Königswinter für Ratsuchende  

Unter Einhaltung der Hygienevorschriften finden Beratungen wieder im persönlichen Gespräch statt. Ergänzend besteht das Angebot einer Videoberatung. Was Sie dazu wissen müssen finden Sie in diesem Video.

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 (eingestellt am 06.05.2020)

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 (eingestellt am 06.05.2020)

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Strategiewechsel bei Trennung der infizierten und nicht-infizierten Flüchtlinge der Unterkunft „Haus Katharina”

Bislang hatte die Stadtverwaltung nicht-infizierte Flüchtlinge vorübergehend im JUFA-Hotel und im DBB-Forum untergebracht. Diese Möglichkeit steht kurzfristig nicht mehr zur Verfügung. In Ermangelung anderer Unterbringungsmöglichkeiten müssen die noch verbliebenen Erkrankten – derzeit 18 Personen – und die Kontaktpersonen 1 – derzeit 12 Personen – vorübergehend in der Paul-Moor-Schule untergebracht werden und dort unter Quarantäne gestellt werden. Die Bewohner dürfen das Grundstück nicht verlassen. Ein Sicherheitsdienst ist täglich 24 Stunden vor Ort.

Die notwendigen Umzüge sind für Donnerstag geplant. Bis dahin sollen geringfügige Instandsetzungsarbeiten und die Einrichtung der Zimmer in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Paul-Moor-Schule erledigt sein.
Schnellstmöglich sollen alle bereits genesenen und nicht-infizierten Personen wieder in die Unterkunft „Haus Katharina” zurückgeführt werden. Die Quarantäne kann dann für diese Gebäude (Kurfürstenstraße und Paul-Lemmerz-Straße) wieder aufgehoben werden.

Die Anwohner in Oberpleis werden wie üblich durch Hauswurfsendungen informiert. Auch die Vertreter der ehrenamtlichen Organisationen wurden
unterrichtet.

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Hilfetelefon Gewalt an Männern gestartet!

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Königswinter informiert, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Männer ins Leben gerufen haben. Unter der Tel: 0800 123 99 00 können sich ab sofort Männer melden, die von verschiedenen Arten von Gewalt betroffen sind – wie häuslicher und sexualisierter Gewalt, aber auch beispielsweise Stalking oder Zwangsheirat. Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.

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Weitere Öffnung der Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen.

An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.

Die jeweiligen Unterrichtszeiten werden von den einzelnen Schulen festgelegt und mitgeteilt.

Im Rahmen der für den 06.05.2020 geplanten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin sollen die Grundlagen für weitere Schritte zur Öffnung der Schulen geschaffen werden.

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung

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Entwarnung für die Flüchtlingsunterkunft Stieldorf

Nachdem am Donnerstag ein erster Covid-19-Verdachtsfall in der Flüchtlingsunterkunft bekannt geworden war, war die gesamte Einrichtung in
Abstimmung mit dem Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises unter Quarantäne gestellt worden.
Heute wurde alle Testergebnisse für die 74 Bewohner der beiden Häuser der Flüchtlingsunterkunft Stieldorf übermittelt. Danach wurde sämtliche Bewohner
negativ getestet und der Verdacht hat sich nicht bestätigt.
Die Quarantäne wurde umgehend durch die Stadtverwaltung aufgehoben.

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