Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW

Inhalt:
I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
II. Beherbergungsbetriebe (folgt)
III. Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
IV. Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
V. Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
VI. Massage/Massagestudios
VII. Fitnessstudios

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) - ab 11.05.2020

Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung

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Freigabe der Sportplätze für den Vereinssport

Aufgrund der noch erforderlichen Vorbereitungen werden die Sportplätze ab Dienstag, den 12. Mai 2020 für den Vereinssport freigegeben.

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung

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Anschreiben von Bürgermeister Peter Wirtz an die Königswinterer Vereine

Informationen und Möglichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen in Zeiten von Corona

„Die Corona-Krise hat uns fest im Griff“ – dieser Satz ist seit Wochen in den Medien im Umlauf und stellt oftmals den Auftakt zu einer Berichterstattung dar, in der es um die Veränderungen in unserem täglichen Leben geht – beruflich wie privat.

Zum privaten Bereich gehört für viele von uns auch die Gemeinschaft in einem Verein. Gemeinsam Sport treiben oder einem anderen Hobby frönen und natürlich auch Feste organisieren, um gemeinsam zu feiern, was auch Teil unserer rheinischen Lebenskultur ist. Gerade dieser Bereich muss in der aktuellen Situation, in der wir uns mit einer Pandemie von bislang ungekanntem Ausmaß konfrontiert sehen, deutliche Einschränkungen erfahren.

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Wiedereröffnung und Ausstellungsverlängerung

Nach der coronabedingten Schließung kann das Siebengebirgsmuseum der Stadt Königswinter am Freitag, den 8. Mai 2020 wieder regulär öffnen. Um dies möglich zu machen, wurde ein Konzept erarbeitet, das die Besucherzahl auf max. 40 Besucher begrenzt und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sichern soll. Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel bereit; eine Plexiglaswand schützt den Kassenbereich. Besucherinnen und Besucher sind gefordert, den nach den Corona-Schutzvorschriften vorgeschriebenen Mund- und Nasenschutz selbst mitzubringen.

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO)

In der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO)

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