Betreuung in den Osterferien von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Osterferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind, sichergestellt werden.

Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020.
Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelungen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen.
Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.

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Immer ein offenes Ohr – Wir sind da!

Familienberatungsstelle unterstützt Eltern mit Anregungen und Ideen in herausfordernden Familienzeiten.

Geschlossene Kitas und Schulen und auch damit verbundene Doppel- und Dreifachbelastung der Eltern durch fehlende Kinderbetreuung und Tagesstruktur.
Hausaufgaben- und Langeweilemotivator*in, Homeoffice oder gar Kurzarbeit, sowie die Sorge um liebe Menschen sind nur einige Herausforderungen die sich
auch Eltern im Siebengebirge in diesen Tagen und Wochen stellen müssen.

Aus gegebenem Anlass bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle seit einer Woche auf Wunsch fast ausschließlich Telefonberatung an.
Unter dem Motto: Immer ein offenes Ohr – Wir sind da! präsentiert die FEB ab sofort ein zusätzliches Angebot für Eltern, Kinder, Jugendliche und andere an
der Erziehung Beteiligte.

Auf verschiedenen Internetseiten bietet die FEB Tipps rund um den Familienalltag. Interessierte Eltern finden hier Tipps gegen Langeweile und Angebote zur Freizeitgestaltung, Anregungen zur Struktur des Familienalltags bis hin zu Praxistipps, damit Eltern sich selbst und ihre eigenen Bedürfnisse nicht aus den Augen verlieren.

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 (eingestellt am 27.03.2020)

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Überraschungsaktion ersetzt ausgefallene Bastelaktion

Sozialpädagogische Familienhilfe der Stadt Königswinter wird bei ihrer Aktion vielseitig unterstützt

Aufgrund der aktuellen Situation kann eine geplante Osterbastelaktion vom Fachdienst ambulante Hilfen – Sozialpädagogische Familienhilfe der Stadt Königswinter – nicht stattfinden. Neben der Arbeit unmittelbar in und mit den Familien finden ansonsten auch gemeinsame Tagesausflüge, Familienwochenenden und Einzelaktionen zu besonderen Anlässen statt.

Sozialarbeiterin Renate Kraheck, die seit Eröffnung des Jugendamtes 2008 auf diesem Weg Familien in Königswinter unterstützt, hat sich für die ausgefallene
Bastelaktion stattdessen eine besondere Überraschung ausgedacht, um somit für Abwechslung, Spaß und gemeinsame Zeit in den Familien zu sorgen.
35 Kinder aus Königswinter, die unter Betreuung des Jugendamtes stehen, erhalten kurz vor Ostern eine Überraschungstüte, in der sich altersentsprechendes Bastelmaterial, Spiele, Puzzle, Bücher und eine Süßigkeit befinden.

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Erweiterung der Erreichbarkeit der Stadt Königswinter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die Stadt Königswinter erweitert ab sofort die Erreichbarkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Neben dem bereits bestehenden Bürgertelefon (Tel. 02244/889-5040) können sich nun die Königswinterer auch per Mail mit ihren Fragen an die Stadtverwaltung wenden: infektionsschutz@koenigswinter.de

Während der Dienstzeiten können so innerhalb weniger Stunden Rückmeldungen zu den Anliegen erfolgen.

Zur Entlastung der derzeit stark eingebundenen Leitstellen von Polizei und Feuerwehr sowie der städtischen Rufbereitschaft des Ordnungsamtes steht ab sofort auch eine eigene Rufnummer bereit:

Für dringende, nicht aufschiebbare Anliegen, wie beispielsweise die Überwachung des strengen Kontaktverbotes des Landes Nordrhein-Westfalens, können ab sofort Mitarbeiter der Ordnungsbehörde unter der Telefonnummer 02244/889-5252 benachrichtigt werden. Die Telefonnummer ist montags bis sonntags in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr erreichbar.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Polizei unter 110 zu verständigen.

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Aktualisierte Sprechzeiten des Bürgertelefons

Der Bürgermeister hat entschieden, dass das Bürgertelefon der Stadt Königswinter ab Dienstag, den 24.03.2020, bereits ab 8 Uhr besetzt wird.
Damit wird der erhöhten Nachfrage, insbesondere an den Vormittagen, nachgekommen. Die Nummer ist demnach von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr zu erreichen.

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