Wettbewerb zur Umgestaltung der Rheinpromenade in Königswinter entschieden

Mit der Preisgerichtssitzung am 10. Dezember 2020 wurde das Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung der Rheinpromenade in Königswinter-Altstadt entschieden.

Die Bearbeitungsphase des Wettbewerbs ist inzwischen abgeschlossen. Elf Planungsbüros haben über den Herbst Ideen für die Rheinallee erarbeitet und Wettbewerbsbeiträge eingereicht.

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Coronageschichten aus Königswinter

Teil 1: Die Musiker „Schläder, Schmitz & Brackelsberg”

Die Bürgerinnen und Bürger erleben auch in Königswinter, wie sich die Corona-Pandemie direkt auf ihr Leben auswirkt. Im Kleinen und Großen, bei Jung und Alt, im Privaten und im Berufsleben. Königswinterer erzählen, wie sie die bisherige Corona-Zeit erlebt haben und was sie ihren Mitbürgern für die kommende Zeit noch mitgeben möchten.

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Ordensritter vom Siebengebirge spenden Geschenke für die Wunschbaumaktion

Die Ordensritter vom Siebengebirge überreichten auch in diesem Jahr wieder Weihnachtsgeschenke für die Wunschbaumaktion. Bei der Wunschbaumaktion werden Kindern aus bedürftigen Familien in Königswinter ihre sehnlichsten Weihnachtswünsche erfüllt.

Die Stadt Königswinter bedankt sich bei den Rittern vom Siebengebirge, vertreten durch Lothar Vreden und Walter Jonas, für die großzügige Spende von neun Geschenken im Gesamtwert von 200 EUR.

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Informationen zu naturnahen Vorgärten

Beratungsangebot im Flyer zu den Vorteilen naturnaher Vorgärten gegenüber Schottergärten.

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Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb

Die offizielle Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hier als Dokument.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Online-Vortrag der VHS Siebengebirge

Die VHS Siebengebirge bietet am Donnerstag, 10.12.2020, von 18 Uhr bis 20.15 Uhr, einen Online-Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.

Durch Unfall, Krankheit oder Altersgebrechen kann jeder Mensch in die Lage kommen, seinen persönlichen Willen nach außen nicht mehr mitteilen zu können. Ist dieser Fall eingetreten, ist es von Vorteil, zuvor seinen Willen schriftlich niedergelegt und eine Person des Vertrauens bevollmächtigt zu haben, die diesen Willen auch ausführt. Dazu gibt es die Vorsorgevollmacht. Für Vorsorgeregelungen im gesundheitlichen Bereich empfiehlt sich die Patientenverfügung.

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