Kontakt und Öffnungszeiten der Bürgerbüros (bpunkte)
In den Bürgerbüros Königswinter-Altstadt und Königswinter-Oberpleis werden keine Termine vergeben. Eine Vorsprache ist ohne Termin möglich.
|
Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Altstadt: Rathaus Königswinter-Altstadt |
Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Oberpleis: Rathaus Königswinter-Oberpleis |
Am Mittwoch, den 4. November 2026 und Donnerstag, den 5. November 2026 bleibt der bpunkt in Königswinter-Oberpleis unter anderem aufgrund einer internen Fortbildung geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger können alternativ den bpunkt in der Altstadt von Königswinter ohne vorherige Terminvergabe besuchen. Dieser ist am Mittwoch in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 sowie am Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 und 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Ab Montag, den 9. November 2026 kann der bpunkt in Oberpleis wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden.
Für ausgesuchte Anliegen rund um das Thema Eheschließung, Wohnsitzanmeldung oder Urkundenausstellung können alternativ auch die digitalen Onlinedienste unter www.koenigswinter.de/de/onlinedienste.html genutzt werden.
Durch die Digitalisierung der Stadtverwaltung können alle Anliegen – außer der Abholung von Dokumenten – an beiden Standorten bearbeitet werden.
Bei der Beantragung von Dokumenten geben Sie einfach an, an welchem Standort die Abholung erfolgen soll.
So können Sie bequem nach Wartezeit oder Öffnungszeit entscheiden, wo Sie zum Beispiel Ihre Anmeldung oder die Beantragung von Dokumenten vornehmen.
Gut zu wissen: Ihrem Wohnsitz können Sie auch bequem von zu Hause anmelden: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Übermittlungssperre
Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner*innen der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.
Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindern werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.
Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.
Im Bürgerbüro erhalten Sie die folgenden Dienstleistungen:
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Ausweisdokumente
» Personalausweise
» Reisepässe
» Kinderreisepässe
» Verlustanzeige für Ausweisdokumente (Bitte wenden Sie sich bei Verlust eines Ausweises direkt an das Bürgerbüro)
- Beglaubigungen (Beglaubigung von Abschriften und Kopien, Beglaubigungen von Unterschriften)
- Meldeangelegenheiten (Anmeldungen , Ummeldungen, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Wohnungsgeberbestätigung, Melderegisterauskünfte, Änderung von Haupt- und Nebenwohnung)
- Änderung von Kfz-Scheinen bei Anschriftenänderung und Namensänderung
- Abmeldung von KFZ
- Einbürgerungsanträge
- Führungszeugnisse
- Führerscheinangelegenheiten
- Fischereischeine
- Gewerbezentralregisterauskünfte
- Handwerkerparkausweise
- Hundesteuer (An-, Ab- und Ummeldung)
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlängerung Behindertenausweis
- Wehrerfassung
- Außerdem Informationen zu Fahrplanauskünften, Führerschein, Kindergeld, Müllabfuhr, behördliche Namensänderung, Schwerbehindertengesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
