Stadt Königswinter erhält 50.000 Euro zur Unterstützung denkmalgeschützter Gebäude: Private Eigentümer und Vereine können profitieren

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2025 den Erhalt und die Pflege des historisch-kulturellen Erbes mit Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm. Die Stadt Königswinter hat erfolgreich einen Förderantrag gestellt und erhält für das kommende Jahr 50.000 Euro aus dem Landesprogramm.

Diese Mittel stehen gezielt für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung. Es handelt sich um sogenannte Pauschalzuweisungen, die von privaten Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern sowie eingetragenen Vereinen beantragt werden können. Je nach Umfang der Maßnahme sind Förderbeträge zwischen 200 und 10.000 Euro möglich. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlungspflichtig und werden nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung zählen unter anderem, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW handelt, eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt und mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Zudem muss die Umsetzung bis spätestens 30. November 2025 abgeschlossen sein und für jede zu vergebende Leistung mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Mit der Bereitstellung der Fördermittel setzt die Stadt Königswinter ein wichtiges Zeichen für den Erhalt ihrer historischen Bausubstanz und unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine dabei, sich aktiv für den Denkmalschutz zu engagieren.

Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Königswinter gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der städtischen Internetseite zum Download bereit. Für Fragen rund um die Antragstellung und förderfähige Maßnahmen steht das zuständige Denkmalamt der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist: Leoni Heeger, Tel.: 02244 889168, leoni.heeger@koenigswinter.de.

Pressemitteilung, 12.05.2025