Lärm kann krank machen. Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplanung

Lärm kann schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben. Zu den Folgen zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Stress. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass Umweltlärm im Westen Europas jedes Jahr zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren führt.

Aktuell überarbeitet das Eisenbahn-Bundesamt seinen Lärmaktionsplan nach der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie.

„Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern“, so das Bundesamt in einer Mitteilung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase schildern die Teilnehmenden ihre persönliche Lärmsituation an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in einem Zuhause, an einer Arbeitsstätte oder in einem Park. Zusätzlich können Aussagen zu fehlenden oder vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden. Die erste Phase findet bis zum 24. April 2023 statt. Die zweite Beteiligungsphase können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Auch die Kommunen sind in der Beteiligung berücksichtigt.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Bundesamt über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz. Dort finden sich auch Informationen zur Beteiligung.

Aktuell überarbeitet das Eisenbahn-Bundesamt seinen Lärmaktionsplan nach der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie.

„Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern“, so das Bundesamt in einer Mitteilung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase schildern die Teilnehmenden ihre persönliche Lärmsituation an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in einem Zuhause, an einer Arbeitsstätte oder in einem Park. Zusätzlich können Aussagen zu fehlenden oder vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden. Die erste Phase findet bis zum 24. April 2023 statt. Die zweite Beteiligungsphase können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Auch die Kommunen sind in der Beteiligung berücksichtigt.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Bundesamt über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz. Dort finden sich auch Informationen zur Beteiligung.