Solidarität in Corona-Zeiten

Stadt und Forum Ehrenamt rufen zur Nachbarschaftshilfe und Unterstützung auf
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1. Änderung der Allgemeinverfügung des Bürgermeisters zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18.03.2020

Aufgehoben durch Allgemeinverfügung vom 27.03.2020

Abweichend von den Regelungen der Ziffern 3 und 4 der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 sind Restaurants und Speisegaststätten zu schließen.

Hiervon ausgenommen sind durch Restaurants und Speisegaststätten angebotene  Abhol- und Lieferdienste. Bei der Abholung von Speisen ist zu gewährleisten, dass vorher telefonisch bestellt werden kann und bei der Abgabe beziehungsweise Abholung entsprechend Abstand eingehalten wird. Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt. 

Die übrigen angeordneten Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 bleiben unberührt.

2.    Die Änderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Es wird auf die Begründung der Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 verwiesen.

Die Maßnahme ist geeignet, erforderlich und angemessen, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur durch weitere kontaktreduzierende Maßnahmen können die Ausbreitungsdynamik verzögert und  Infektionsketten unterbrochen werden.

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Allgemeinverfügung des Bürgermeisters zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18.03.2020 (eingestellt am 18.03.2020)

Aufgehoben durch Allgemeinverfügung vom 27.03.2020

Ab sofort sind im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt, auch unter freiem Himmel.
Auch sind viele Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen oder einzustellen.

Die detaillierten Regelungen und weitere Maßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden:

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Einkaufsführer für Senioren

Einkaufen mit Lieferservice, mobile Dienstleistungen

Eine Übersicht der Angebote in Königswinter

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Bürgertelefon der Stadt Königswinter

In Anbetracht der aktuellen Situation hat die Stadt Königswinter unter 02244/889-5040 ein Bürgertelefon eingerichtet. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen. Allgemeine Information sind auch auf der städtischen Internetseite unter www.koenigswinter.de veröffentlicht. Die Stadt Königswinter bittet darum, zunächst auf der Internetseite zu schauen, ob dort die gesuchte Information gefunden werden kann.

Das Bürgertelefon ist kein Notruf. In Notfällen wird gebeten, die bekannten Notrufnummern zu wählen. Ferner können leider keine individuellen Fragen zu allgemeinen medizinischen Fragen oder Verdachtsfällen beantwortet werden.

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Offizielle Information des Landes NRW zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Das MKFFI möchte Sie nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen informieren.

Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Weitere Infos und das Formular „Arbeitgeberbescheinigung Notbetreuung” finden Sie als beigefügte Dokumente.

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Coronavirus: Maßnahmen der Stadt Königswinter

Folgende Einrichtungen der Stadt Königswinter bleiben ab Montag, 16. März 2020 vorerst bis 18. April 2020 geschlossen:

  • alle Schulen
  • alle Kindertagesstätten
  • alle Sportstätten
  • beide Häuser der Jugend
  • Siebengebirgsmuseum
  • die Musikschule
  • die VHS

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Infizierung mit dem Coronavirus sind zudem die stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Dies dient als reine Vorsichtsmaßnahmen und entspricht dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums.

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