FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um die Neugestaltung der Rheinallee

Für eine gezielte Beantwortung von Fragen hat die Stadt Königswinter ein FAQ zur Rheinallee eingerichtet. Hier werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, ihre Fragen direkt per E-Mail an beteiligung@koenigswinter.de zu senden. Die Verwaltung sammelt diese Fragen und wird die Online-Fragensammlung kontinuierlich aktualisieren.

Warum ist eine Neugestaltung der Rheinallee notwendig?

Die Rheinallee steht vor Herausforderungen hinsichtlich der Verkehrsführung und Nutzbarkeit. Die bisherige Unübersichtlichkeit und Gefahrensituationen erfordern Veränderungen, um die Sicherheit für Einwohnende und Gäste zu gewährleisten.

 

Was ist das Ziel der zukünftigen Nutzung des Raums an der Rheinallee?

Das Ziel ist es, Barrieren aufzuheben und die Rheinallee für alle zugänglich zu machen. Dabei soll die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden, unabhängig von Alter, Fortbewegungsmittel oder Aktivität.

 

Dürfen Autos weiterhin an der Rheinallee fahren?

Ja, Autos dürfen weiterhin die Rheinallee passieren. Das ist vom Norden in Richtung Süden, wie auch in der Vergangenheit möglich.

 

Kann die Fähre weiterhin erreicht werden?

Ja, die Fähre ist weiterhin über die Rheinallee erreichbar. Entweder aus dem Norden kommend über die Clemens-August-Straße, oder aus Richtung Bad Honnef über die L193/Rhöndorfer Straße.

 

Fällt eigentlich die Abbiegespur an der Fähre weg?

Richtig ist, dass an der Fähre nach jetzigem Stand die Abbiegespur wegfällt. Die Zufahrtsmöglichkeiten zur/von der Fähre bleiben aber natürlich erhalten, sowohl aus nördlicher als auch aus südlicher Richtung. Nach Auffassung der Fachverwaltung und des Verkehrsgutachters kann auf die heute zweistreifige Zufahrt aus Norden, die im Hochwasserfall das Vorbeifahren an wartenden Rechtsabbiegern zur Fähre ermöglicht, verzichtet werden, sobald die Entlastungstraße im Verlauf der Wilhelmstraße/Steinmetzstraße fertiggestellt ist. Diese ermöglicht alternativ im Hochwasserfall das Erreichen der Fähre von Süden.

 

Wird die Baumallee gefällt?

Nein, die Lindenbaumallee wird nicht gefällt. Die für die Rheinallee charakteristische Baumreihe soll erhalten bleiben. Wo es aufgrund der Baumaßnahmen notwendig ist vereinzelte Bäume zu fällen, werden neue Bäume gepflanzt. Dies wird aber nur eine Stückzahl von ca. 4 Bäumen betreffen.

 

Was ist das Ziel der neuen Gastronomieflächen an der Rheinallee und im „Rheinpark“?

Die Gastronomie an der Rheinallee wird erweitert, um mehr Platz zu bieten. Café, Eisdiele, Restaurant oder Streetfood - die gastronomische Vielfalt wird ausgebaut und auf über 520 qm Fläche erweitert. Richtig ist, dass die Flächen für die Gastronomie stadtseitig in einem Umfang von rund einem halben Meter wegfallen. Bereits heute werden vormalige Parkstände durch die Gastronomie genutzt. Durch die Einrichtung eines sogenannten rund 3 Meter breiten Multifunktionsstreifens (Gastronomie, Parken, Anlieferverkehr) und der Reduzierung der Gehwegbreiten ist der tatsächliche Wegfall nach Ansicht der Verwaltung damit marginal.

 

Wie wird die Erholungsfläche und der Freizeitspaß in der Rheinallee ausgebaut?

Der neue "Rheinpark" erstreckt sich über 7170 qm und bietet mehr Erholungsflächen und Freizeitmöglichkeiten.

 

Werden sich Rad- und Fußverkehr weiterhin die Promenade teilen?

Nein, der Radverkehr wird auf den Straßenbereich oberhalb der Baumallee verlagert, so dass der neugestaltete „Rheinpark“ mit der Promenade nur Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten ist. Das sorgt für eine bessere Aufenthaltsqualität und reduziert die bisherigen Konflikte.

 

Wie wird der Radverkehr in das Verkehrskonzept integriert?

Der Radverkehr wird auf die Fahrbahn verlagert, wobei die Fahrbahnbreite angepasst und erweitert wird, um modernen Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Eine Trennung von Fuß- und Radverkehr in der Rheinallee verringert Konfliktpotenzial. Für die Route in Richtung Norden wird ein 2 Meter breiter Radstreifen stadtseitig geschaffen.

Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren – selbst der Radweg ist tabu, außer er ist baulich von der Fahrbahn getrennt. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.

Für die Rheinallee bedeutet dies: Kinder bis 8 Jahren fahren im "Rheinpark" oder auf dem stadtseitigen Gehweg, da der geplante Radstreifen nach Lesart von Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung keine bauliche Trennung aufweisen wird.

Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. 

 

Warum kann der Radweg nicht zwischen den Baumreihen sein, so wie früher?

Der begrenzte Raum zwischen den Bäumen an der Rheinallee stellt ein Sicherheitsproblem dar. Die schlechte Sicht zwischen den Bäumen und die verbleibenden Engstellen erhöhen potenziell das Risiko für Besucherinnen und Besucher. Daher soll die Promenade in einen Park umgewandelt werden. Dieser Schritt könnte nicht nur die Sicherheitsbedenken adressieren, sondern auch eine attraktive Grünfläche schaffen, die zum Verweilen und Entspannen einlädt.

 

Wird die Erreichbarkeit von Gebäuden und Tiefgaragen an der Rheinallee beeinträchtigt?

Nein, die Erreichbarkeit für den motorisierten Verkehr bleibt auch zukünftig sichergestellt. Das Verkehrskonzept berücksichtigt die Bedürfnisse von Anwohnern und Geschäften an der Rheinallee.

 

Wird der beliebte Eselsbrunnen erhalten bleiben?

Ja, der von der Bevölkerung und Institutionen gestiftete Eselsbrunnen bleibt erhalten, wird jedoch neu platziert und durch eine spielerische Komponente ergänzt.

 

Warum kann es nicht einfach alle so bleiben, wie es ist?

Die aktuelle Situation an der Rheinallee ist durch bestehende Barrieren und Engstellen geprägt, die bislang ungelöst sind. Die Radverkehrsführung ist unterbrochen, und die Verteilung des Raums wird als nicht gerecht empfunden. Die geplante Radroute zur Altstadt hat bisher keine breite Akzeptanz gefunden, und die Unübersichtlichkeit in der Allee bleibt ein bestehendes Problem. In Anbetracht dieser Herausforderungen wird argumentiert, dass eine reine Verschönerung der bestehenden Umgebung nicht ausreicht, um die bestehenden Probleme zu lösen.

 

Wie wurden die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Rheinallee-Umgestaltung eingebunden?

Die Bürgerinnen und Bürger wurden aktiv in den Prozess der Rheinallee-Umgestaltung eingebunden. Im Jahr 2017 fand eine Bürgerwerkstatt statt, bei der sie ihre Ideen und Anregungen einbringen konnten. Vor dem Wettbewerb im Sommer 2020 hatten die Bürger erneut die Möglichkeit, online ihre Anregungen, Erwartungen und Befürchtungen einzubringen. Diese Beiträge bildeten die Grundlage für den späteren Wettbewerb.

 

Welche Ziele wurden im Rahmen des Wettbewerbs zur Neugestaltung der Rheinpromenade formuliert?

Im Juni 2020 wurden Ziele für die Neugestaltung der Rheinpromenade formuliert, darunter die Schaffung eines einladenden Ortes mit guter Orientierung, Barrierefreiheit und hoher Aufenthaltsqualität. Die Stadt Königswinter strebte zudem an, ihre Geschichte und Qualitäten selbstbewusst zu präsentieren, eine lokale Identität zu schaffen und die Promenade zu einem Ort für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu machen. Nachhaltigkeit, Klimaanpassung, Integration des Baumbestands, intelligente Raumnutzung, Barrierenabbau und Sicherheit waren ebenfalls Teil der Vision.

 

Wer war der Sieger des Wettbewerbs und wer wurde mit der Entwurfsplanung beauftragt?

Das Büro Lohaus Carl Köhlmos Part Landschaftsarchitekten aus Hannover ging als Sieger aus dem Wettbewerb hervor. Gemeinsam mit der Stadt wurde dieses Büro als erster Preisträger mit der Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Rheinallee beauftragt.

 

Welche Entscheidung traf der Stadtrat im September 2023 in Bezug auf die Rheinallee-Umgestaltung und Neuordnung der Verkehrsflächen?

Im September 2023 stimmte der Stadtrat der vorliegenden Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Rheinuferpromenade und der Neuordnung der Verkehrsflächen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende Oktober einen Förderantrag für das Stadterneuerungsprogramm 2024 einzureichen. Dies ist geschehen.

 

Wie sieht der weitere Planungsprozess aus, und wie wird die Öffentlichkeit einbezogen?

Der weitere Planungsprozess sieht vor, dass die Planung vertieft wird. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit aktiv informiert und beteiligt, um sicherzustellen, dass die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in die weiteren Entwicklungen einfließen.

 

Wird es nicht einfacher, wenn die Rheinallee vom Land an die Stadt übergegangen ist?

Die Übertragung der Rheinallee vom Land auf die Stadt ändert nicht die erforderlichen Fahrbahnbreiten für den Verkehr. Trotz dieser Übertragung bleiben die nötigen Breiten unverändert. Die geplante Aufwertung der Promenade erfordert jedoch eine Umleitung des Radverkehrs. Gleichzeitig wird betont, dass der Anlieger- und Lieferverkehr weiterhin über die Rheinallee geführt werden muss. Daher könnte die Übertragung allein nicht zwangsläufig zu einer Vereinfachung der Verkehrssituation führen.

 

Welche weiteren Maßnahmen sind in der noch Altstadt geplant?

Die Planung zur Rheinallee berücksichtigt die geplante Fertigstellung der Unterführung an der Drachenfelsstraße 2028 und der Ersatzstraße im kommenden Jahr. So sollen neue Verkehrsbeziehungen in der Altstadt geschaffen und die Verkehrsbelastung auf der Rheinallee verringert.

 

Wie werden Verkehrsbelastungen durch die geplante Fertigstellung der Unterführung und der Ersatzstraße berücksichtigt?

Die geplanten Maßnahmen sollen dazu führen neue Verkehrsbeziehungen in der Altstadt zu schaffen und die Verkehrsbelastung auf der Rheinallee verringern.

Für 2024 plant die Stadt den Bau des Teilabschnittes der sogenannten Ersatzstraße in der Altstadt von Königswinter. Der Ausbau bildet den Lückschluss zwischen der Steinmetzstraße und der Drachenfelsstraße einschließlich des Parkplatzes am Küferweg. Die geänderte Verkehrsführung nach dem Bau der Ersatzstraße soll die Verkehrssituation verbessern. Das Ziel ist eine übersichtlichere Verkehrsführung in der Altstadt, eine verbesserte Erreichbarkeit des östlichen Bereichs der Hauptstraße und eine Reduzierung des Verkehrs in der Rheinallee und der Hauptstraße. Nach Durchführung der Baumaßnahmen ist eine durchgehende Befahrbarkeit der Ersatzstraße im Einrichtungsverkehr von „An der Helte“ bis zur Bahnhofstraße gegeben.

 


 

Mehr Informationen zu den bisherigen Planungen, dem Wettbewerbsverfahren und Projektablauf finden Sie hier.