Anmeldung eines Gewerbes

Gemäß § 14 GewO ist der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit anzeigepflichtig. Sie können den Vordruck hierzu persönlich, per Post oder per E-Mail einreichen.

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedem gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Voraussetzung der Gewinnabsicht:

Die angegebene Tätigkeit muss auf Gewinn ausgerichtet sein. Bei Tätigkeiten, wie bei der Einspeisung von Energie durch eine Photovoltaikanlage ist der Gewinn als nebensächlich zu bewerten.

Gewerbe mit Erlaubnispflicht

  • Gaststätten/Spielhallen à § 2 GastG, § 33i GewO à Erlaubnis erteilt die Stadt Königswinter als örtliche Ordnungsbehörde
  • Maklerbüros/Immobilien, Finanzierungen à §§ 34c,f GewO à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis (https://www.rhein-sieg-kreis.de)
  • Taxen, Mietwagen à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis
  • Fahrschulen à Erlaubnis erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
  • Apotheken à Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis
  • Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf
  • Bewachungsgewerbe à § 34a GewO, Erlaubnis erteilt die Ordnungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis
  • Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte à Siehe Formularserver Info-Merkblatt

Welche Dokumente benötige ich?

  • Anmeldeformular GewA 1 (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Beiblatt GewA 1 (bei juristischen Personen) (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden

Bei Bevollmächtigung

Der Bevollmächtigte muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden in Kopie sowie eine von diesem ausgestellte Vollmacht vorlegen, die den Bevollmächtigten ermächtigt, die gewünschte Gewerbeanzeige zu erstatten.

Wann muss ein Gewerbe bei dem Ordnungsamt Königswinter angezeigt werden?

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, frühestens jedoch 2 Wochen vor Beginn.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

Gebühr: Euro 26

für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

Gebühr: Euro 33

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Gebühr: Euro 13

Kann ich die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?

Ja, Sie können eine Anmeldung Ihres Gewerbes über das Wirtschafts-Service-Portal durchführen.

Das Wirtschafts-Service Portal finden Sie unter folgendem Link.

Email an das Gewerbeamt der Stadt Königswinter

Die mit Stern gekennzeichneten Felder erfordern eine Eingabe.

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