Vorkaufsrechtssatzungen
Die Gemeinde kann nach § 25 BauGB ein besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung begründen. Mit dem besonderen Vorkaufsrecht steht der Gemeinde das Recht zu, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.
Die Gemeinde kann nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken begründen. Ferner kann die Gemeinde nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, durch gemeindliche Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Diese Möglichkeit dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde.
Das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung rechtfertigt. Eine Rechtfertigung durch das Wohl der Allgemeinheit liegt beispielsweise bei der Verwendung des Grundstücks für öffentliche oder besondere städtebauliche Zwecke vor. Darunter fallen zum Beispiel Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder Erschließungsanlagen. Durch dieses Erfordernis wird den privaten und öffentlichen Interessen hinreichend Rechnung getragen.
Für folgende Bereiche hat der Rat der Stadt Königswinter Vorkaufssrechtssatzungen erlassen:
- Gewerbegebiet Siefen (Bebauungsplan Nr. 60/59)
- Propsteistraße/Siegburger Straße in Oberpleis (Bebauungsplan Nr. 60/58)
- Bereich zwischen Hasenboseroth und Kellersboseroth
- Bereich zwischen Grundschule und Königswinterer Straße in Oberpleis (Bebauungsplan Nr. 60/47)
- Bereich Busbahnhof Oberpleis / An der Alten Schule (Bebauungsplan Nr. 60/61)
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Hermann-Löns-Straße und Sportplatz Stieldorf
0.4 MB2022 05 12 Vorkaufsrechtssatzung Stieldorf Internet
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Hermann-Löns-Straße und Sportplatz Stieldorf
0.2 MB2022 05 12 Vorkaufsrechtssatzung Stieldorf Geltungsbereich
Vorkaufsrechtssatzung für das Gewerbegebiet Siefen (Bebauungsplan Nr. 60/59)
0.3 MB2021 04 21 Bekanntmachung Vorkaufsrechtssatzung Siefen Endfassung
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für das Gewerbegebiet Siefen (Bebauungsplan Nr. 60/59)
0.4 MB2021 04 13 Geltungsbereich Vorkaufsrechtssatzung GE Siefen
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Siegburger Straße / Propsteistraße (Bebauungsplan Nr. 60/58)
0.1 MB2021 07 07 Bekanntmachung Vorkaufsrechtssatzung BP 60 58
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Siegburger Straße / Propsteistraße (Bebauungsplan Nr. 60/58)
0.2 MB2021 07 07 Geltungsbereich Vorkaufsrechtssatzung BP 60 58
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Hasenboseroth und Kellersboseroth
66 KB2021 07 07 Bekanntmachung Vorkaufsrechtssatzung Hasenboseroth
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Hasenboseroth und Kellersboseroth
0.2 MB2021 07 07 Geltungsbereich Vorkaufsrechtssatzung Hasenboseroth
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Grundschule und Königswinterer Straße in Oberpleis (Bebauungsplan Nr. 60/47)
0.2 MB2021 12 08 Vorkaufsrechtssatzung 60 47 Ausfertigung Internet mit Geltungsbereich
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Grundschule und Königswinterer Straße in Oberpleis (Bebauungsplan Nr. 60/47)
88 KBGeltungsbereich VKSatzung Grundschule Königswinterer Straße Ausfertigung
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Busbahnhof Oberpleis / An der Alten Schule (Bebauungsplan Nr. 60/61)
0.4 MB2022 02 02 Vorkaufsrechtssatzung 60 61 beschlossene Fassung
Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Busbahnhof Oberpleis / An der Alten Schule (Bebauungsplan Nr. 60/61)
0.3 MB2022 01 13 Geltungsbereich Vorkaufsrechtssatzung Busbahnhof OPL