Stadt Königswinter führt Beherbergungsabgabe ein
Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2016 die Einführung einer sogenannten Beherbergungsabgabe ab dem 1. Juli 2016 beschlossen. Hier finden Sie die entsprechende Satzung, einen Satz Formulare und eine Sammlung mit Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) für diese neue Steuer.
Mit der Abgabe wird der Aufwand eines entgeltlichen privaten Aufenthalts eines Gastes in einem entsprechenden Betrieb, wie etwa einem Hotel, Gasthof, Pension, Jugendherberge, Privatzimmer, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder Schiff etc. besteuert. Die Beherbergungsabgabe beträgt 5 % des für die Beherbergung aufgewendeten Betrags.