Wegfall der Maskenpflicht in den städtischen Verwaltungsgebäuden

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königswinter die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Um die Mitarbeitenden und auch Besuchenden der Stadtverwaltung vor einer Corona-Infektion zu schützen, bittet die Verwaltung darum, bei Besuchen weiterhin einen Mundschutz zu tragen und ebenso die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern in den Wartebereichen und Fluren zu beachten. Die Verhinderung von Infektionen in der Verwaltung trägt dazu bei, dass personelle Ausfälle vermieden und die Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden kann.

Ein Besuch der Standorte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Bürgerbüros (bpunkte) in Königswinter-Altstadt und Königswinter-Oberpleis können weiterhin auch ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten besucht werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Anliegen auch ohne einen Besuch vor Ort telefonisch oder per E-Mail geklärt werden können. Die städtischen Dienstleistungen und Zuständigkeiten sind unter www.koenigswinter.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo?” nachzulesen. Zudem gibt es im Online-Mitarbeiterverzeichnis im Bereich Bürgerservice eine Auflistung der E-Mail-Adressen und Telefonnummern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Außerdem hilft die Telefonzentrale unter 02244/889-0 weiter, um zur richtigen Ansprechperson in der Verwaltung zu gelangen.

Königswinter, 30.06.22