Starkregenhilfe Königswinter

Antrag, Richtlinie und Erläuterungen zur Nothilfeaktion für die Betroffenen des Unwetterereignisses am 4. Juni 2021

Spenden für die die Opfer der Flutkatastrophe in den linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind auf der Seite der Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/flut2021 möglich.

Infos zum Antragsverfahren

Bei dem schweren Unwetter mit Starkregen Anfang Juni im Königswinterer Bergbereich ist den Betroffenen zum Teil ein hoher Sachschaden entstanden. Daher wurde bereits in der darauffolgenden Woche ein Spendenkonto bei der Stadt Königswinter eingerichtet. Die Spenden sind bisher zentral gesammelt worden und können nun an die Unwetter-Opfer ausgezahlt werden. Dazu kann mit einem förmlichen Antrag Nothilfe aus der Hilfsaktion beantragt werden.

Seit dem Start der Nothilfe-Aktion haben viele Königswinterer Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine die Aktion mit einer Spende unterstützt. Neben einigen Großspenden wurden auch viele kleinere Beiträge überwiesen, so dass bisher Spenden in einer Gesamthöhe von rund 26.000 Euro eingegangen sind. Dafür möchten sich die Stadtverwaltung und Bürgermeister Lutz Wagner herzlich bedanken!

Aus dem städtischen Haushalt werden den Starkregen-Opfern 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 25.000 Euro bringt der Rhein-Sieg-Kreis nach einem Beschluss des Kreistages auf. Damit stehen bisher rund 76.000 Euro zur Auszahlung aus dem Nothilfefonds zur Verfügung. (Stand 15.07.21)

Antragsverfahren

  • Betroffene können den förmlichen Antrag bis zum 30. September 2021 stellen.

  • Auf dieser Seite stehen die Richtlinie und ein ausfüllbares Antragsformular als PDF  zum Download bereit. Das Antragsformular kann am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden. Bitte Datum und Unterschrift per Hand ergänzen und das Formular per Post oder Mail versenden.

  • Zur Bearbeitung des Nothilfeantrags benötigt die Stadt Königswinter das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.
    Dieses muss bis spätestens 30. September 2021 in schriftlicher Form bei der Stadt Königswinter eingehen. Postalisch kann der Antrag an Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Stichwort: Nothilfe Starkregen, Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter, gesendet werden. Per Mail ist der Versand eines eingescannten Formulars an möglich. Rückfragen können an die genannte E-Mail-Adresse oder unter 02244/889-323 gestellt werden.

Richtlinie

In der Richtlinie der Stadt Königswinter über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte mit Schäden durch den Starkregen vom 4. Juni 2021 sind die Kriterien für die Auszahlung von Nothilfe geregelt. 
Die wichtigtsten Kriterien für eine Nothilfe sind:

Soforthilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden
  • a) an Hausrat und

  • b) an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf das Starkregenereignis vom 04.06.2021 in Königswinter zurückzuführen sind.

  • Im Falle von vernichtetem Hausrat sind die für eine Grundausstattung erforderlichen Ausgaben zum Beispiel für Möbel, Bekleidungs- und Wäschestücke und für hauswirtschaftliche Geräte und Geräte der Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik nothilfefähig. Nicht nothilfefähig sind dagegen Ausgaben für Nahrungsmittel, die Wiederbeschaffung von Luxusgegenständen, Bargeld, Wertpapieren, Sammlungen und Ähnliches sowie aufschiebbare Beschaffungen (zum Beispiel von Sport- oder sonstigen Freizeitartikeln).

  • Die Nothilfe ist zweckbestimmt und darf nur zur Behebung der in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Schäden eingesetzt werden.

  • Die Anrechnung auf gleichartige Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, insbesondere - einmalige Leistungen für die Erstausstattung mit Möbeln einschl. Hausrat und
    Bekleidung (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XII) - sowie Leistungen zur Übernahme von Erhaltungs-/Reparaturkosten bei selbst genutztem Wohneigentum (§ 22 Abs. 2 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 SGB XII), ist wegen der Zweckbestimmung ausgeschlossen.
Zum empfangsberechtigten Personenkreis (natürliche Personen) zählen
  • Mieter*innen mit Hauptwohnsitz in Königswinter, die einen Starkregenschaden an ihrem Hausrat erlitten haben

  •  Eigentümer*innen selbst genutzten Wohnraums, an dem ein Starkregenschaden vorliegt

  • Eigentümer*innen von vermietetem Wohnraum (kein Gewerbe) in Königswinter, an dem ein Starkregenschaden vorliegt.
Höhe der Spendenzuwendung
  • Es werden nur die Schäden ersetzt, die über 5.000 EUR liegen (Selbstbehalt). In Härtefällen kann auch für Schäden unter 5.000 EUR Ersatz gewährt werden.

  • Die Nothilfe-Kommission entscheidet über die Höhe der Nothilfe nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sind die zur Verfügung stehenden Mittel und die Gesamtverhältnisse der/des Antragsteller*in und den im Haushalt lebenden Angehörigen, die Höhe des Schadens und die Bedürftigkeit zu berücksichtigen.

Den ganzen Text der Richtlinie finden Sie hier.

 

Nothilfe-Antrag

Betroffene, die einen Antrag auf Nothilfe stellen möchten, müssen das Antragsformular ausfüllen und unterschrieben an die Stadt Königswinter senden.
Das Antragsformular kann direkt am PC ausgefüllt werden. Bitte speichern Sie das Formular ab und es drucken es aus. Ergänzen Sie per Hand das Datum und Ihre Unterschrift (nur gültig mit Unterschift) und senden das Formular per Post oder Mail an diese Adresse:

Stadt Königswinter
Der Bürgermeister
Stichwort: Nothilfe Starkregen
Drachenfelsstraße 4
53639 Königswinter

  • Der ausgefüllte Antrag kann auch im Rathaus abgeben.
  • Einsendeschluss und Ende der Antragsfrist ist der 30.9.2021.

Rückfragen können an oder telefonisch unter 02244/889-323 gestellt werden.