Stadt Königswinter öffnet zweiten Antragszeitraum für Steckersolar-Förderung

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ unterstützt die Stadt Königswinter finanziell Umsetzungsmaßnahmen in Richtung Klimaneutralität bei Privathaushalten  und im öffentlichen-gemeinwohlorientierten Bereich. Nach einer positiven Bilanz des ersten Antragszeitraums für Steckersolargeräte Ende letzten Jahres und einer großen Nachfrage aus der Bürgerschaft, öffnet die Stadt das Antragsfenster für die Förderung von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, im Mai 2024 erneut.

Vom 2. Mai 2024 um 9 Uhr bis zum 17. Juni 2024 um 9 Uhr haben volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Königswinter, also Mieter*innen sowie Wohnungs- und Hauseigentümer*innen, die Möglichkeit einen zweckgebundenen Zuschuss für ein Steckersolargerät online über die Internetseite der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de/de/foerderprogramm-klimaschutz.html zu beantragen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah vorhaben, ein Steckersolargerät zu erwerben oder dies bereits getan haben und noch offene Fragen bspw. zur Funktion, Befestigung oder Installation von Steckersolargeräte haben, veranstaltet die VHS Siebengebirge in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt Königswinter am 23.05.2024 und am 28.05.2024 jeweils um 17 Uhr einen Praxisworkshop zu Steckersolargeräten. Eine Anmeldung ist über die VHS Siebengebirge auf www.vhs-siebengebirge.de (Kursnummer: A30055 und A30056) oder per Mail an möglich.

Öffentliche und gemeinwohlorientierten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Vereine haben weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Fördersäule II des Förderprogramms, einen Zuschuss zu einer Dach-Photovoltaikanlage zu beantragen. Der Antragszeitraum ist noch bis zum 31.10.2024 geöffnet.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter klimaschutz@koenigswinter.de.

Königswinter, 29.04.2024