Stadt ermöglicht Dienstrad-Leasing

Radfahren soll für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Königswinter attraktiver werden.

Eine Möglichkeit für Arbeitgeber, das Radfahren ihrer Beschäftigten zu fördern, ist das Leasing eines Fahrrades oder Pedelecs, das auch zur privaten Nutzung unter anderem an Haushaltsmitglieder überlassen werden kann. Die monatliche Leasingrate wird dabei als Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch die Beschäftigten gegenüber einem Direktkauf des Fahrrads oftmals sparen können. Insbesondere Unternehmen der privaten Wirtschaft bieten ihren Beschäftigten zunehmend ein Fahrradleasing an.

Nun wird dieses Modell auch den – nach dem „Tarifvertrag Fahrradleasing“ – anspruchsberechtigten Beschäftigten der Stadtverwaltung Königswinter ermöglicht.

Bislang konnte bereits ein Fahrrad von allen Beschäftigten durch Gehaltsvorschuss finanziert werden, dies ist u.a. für alle nicht Anspruchsberechtigten auch weiterhin möglich.

„Insgesamt ist das Dienstrad-Leasing eine tolle Chance zur Förderung der Gesundheit unserer Beschäftigten und der nachhaltigen Mobilität in unserer Region“, so Bürgermeister Lutz Wagner. „In den vergangenen Jahren wurden wir als Verwaltungsvorstand wiederholt auf Möglichkeiten eines Dienstrad-Leasings angesprochen. Das Interesse hieran ist nach wie vor sehr hoch. Gemeinsam mit unserem Partner RadimDienst können wir unseren MItarbeitenden nun ein Angebot machen und so gemeinsam zum Umweltschutz in Königswinter und Umgebung beitragen.“

Beim Modell des Dienstrad-Leasings überlässt die Stadtverwaltung Königswinter ihren Beschäftigten ein von ihnen ausgewähltes Fahrrad oder Pedelec für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums. Die Leasing- und Versicherungsraten werden hierbei im Rahmen der Entgeltumwandlung von der Vergütung der Beschäftigten einbehalten. Gegenüber einem Direktkauf können somit bis zu 40% Ersparnis erzielt werden. Da die Teile des Entgelts, die für das Fahrradleasing verwendet werden, dem Bruttoeinkommen entnommen werden, sinkt der monatlich zu versteuernde und sozialabgabenpflichtige Teil des Einkommens. Mit der Verringerung des sozialabgabenpflichtigen Bruttoeinkommens sinken gleichzeitig auch die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie auf Arbeitslosen-, Eltern- und Krankengeld, da ein niedrigeres Bruttoeinkommen zugrunde gelegt wird. Darauf weist die Verwaltung ihre Mitarbeitenden hin. Dennoch dürfte es einen erheblichen Anteil der Beschäftigten geben, die das neue Angebot nutzen werden.

Königswinter, 19.10.2022