Schöffen gesucht

Der Präsident des Landgerichts Bonn sucht für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Erwachsenenschöffen für die Strafkammern beim Landgericht Bonn sowie das gemeinsame Schöffengericht Bonn und Königswinter. Ebenso werden Jugendschöffen für die Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn sowie das gemeinsame Jugendschöffengericht Bonn gesucht.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Königswinter wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Ferner sollen Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet sind, nicht zum Schöffenamt berufen werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die bei den Erwachsenenschöffen durch den Rat der Stadt Königswinter und bei den Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Im Juni 2023 werden die Bewerberinnen und Bewerber öffentlich bekannt gemacht. Anschließend wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Königswinter weitergeleitet. Aus dieser Liste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Königswintert in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen, ebenso die Jugend- und Jugendersatzschöffen. Das Ergebnis der Wahl wird dem Landgericht Bonn mitgeteilt.

Weitere Informationen über das Schöffenamt und die Bewerbungsformulare können im Internet unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Interessierte richten ihre Bewerbung für die Erwachsenenschöffen bis zum 19. Mai 2023, die Bewerbung für die Jugendschöffen bis zum 15. Mai 2023, per Post im Original unterschrieben an die Stadt Königswinter, Stabstelle Recht, Umlegung und Versicherungen, z. Hd. Petra Ramrath. Rückfragen zur Schöffenwahl beantwortet Petra Ramrath unter Tel. 02244/889-308.

Königswinter, 03.01.2022