Öffentlichkeitsbeteiligung zu Hochwasserrisikomangementplänen

Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen die im Jahr 2015 aufgestellten Hochwasserrisikomanagementpläne bis Ende 2021 überprüft und aktualisiert werden. Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.

Der aktuelle Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRM-Plan) für das Flussgebiet Rhein wird bis zum 22. Juni 2021 digital veröffentlicht und bei den zuständigen Bezirksregierungen ausgelegt. Die Unterlagen sind im Internet verfügbar unter: https://www.beteiligung-online.nrw.de/ sowie auf der Seite der Bezirksregierung Köln unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_hochwasserrisikomanagement/hwrm_rhein/index.html

Die Öffentlichkeit hat die Gelegenheit, sich in den Planungsprozess einzubringen. Die Beteiligung bezieht sich auf den Risikomanagementplan und den dazugehörigen Umweltbericht. Gleichzeitig wird das Beteiligungsverfahren für die nordrhein-westfälischen Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann somit an beiden Strategien zur Bewirtschaftung und zur Hochwasservorsorge für die Gewässer in NRW mitwirken.

Stellungnahmen zu dem Entwurf des HWRM-Plans und dem Umweltbericht sowie zur Bewirtschaftungsplanung können bis zum 22. Juli 2021
– unter www.beteiligung-online.nrw.de,
– per Post bei der Bezirksregierung Köln (Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln),
– per E-Mail an die Adresse ,
– per Telefax unter der Fax-Nummer 0221/147- 2879 oder
– nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0221/147-4055 und unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzbestimmungen zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln eingereicht werden.