Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen – CoronaEinrVO NRW

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vom 15.01.2021

In der ab dem 26. Februar 2021 gültigen Fassung / mit markierten Änderungen