Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2020/2021

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Zeit-raum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 01. August 2019 beginnende Schul-jahr festgelegt.

Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 01. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.
Eingeschult werden:
a) alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2018/2019 eingeschult wurden;
b) auf Antrag die Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2013) geboren sind.

Vor diesem Hintergrund sind mit den Leiterinnen und den Leitern der städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 nachstehende Anmeldetermine vereinbart worden.
Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden gebeten, sich in den Schulsekretariaten der jeweiligen Grundschulen zu melden. Die Termine für die ärztliche Untersuchung der Schulneulinge werden Ihnen vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises schriftlich mitgeteilt.

Alle Termine und Informationen können der beigefügten Presseinformation entnommen werden.