Beim Besuch der Verwaltungsstandorte in Königswinter entfällt die bisherige 3G-Regelung. Weiterhin besteht jedoch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Das heißt, in den Verwaltungsstandorten ist es unbedingt erforderlich, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Daneben gilt es, die bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person einzuhalten.
Vor dem Besuch der Stadtverwaltung ist weiterhin ein Termin zu vereinbaren. Dies ist entweder telefonisch oder per E-Mail bei der jeweiligen Fachabteilung möglich.
Die Bürgerbüros in Königswinter-Altstadt und in Königswinter-Oberpleis können weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden.