Abschaltung der Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung in Königswinter

Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 19. September 2022 einer Abschaltung der Straßenbeleuchtung unter Beachtung der technischen und juristischen Voraussetzungen zugestimmt. Gemäß Beschluss wird die Straßenbeleuchtung erstmals in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember im Bergbereich und vom 6. auf den 7. Dezember im Talbereich zwischen 0 und 5 Uhr abgeschaltet. Zu Beginn des Berufs- und Schülerverkehrs wird die Straßenbeleuchtung ab 5 Uhr wieder eingeschaltet. In den vergangenen Wochen wurden dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen und die rechtlichen Möglichkeiten geprüft. Dazu wurden alle Schaltkreise und Regler für die insgesamt 5175 Straßenlaternen in Augenschein genommen und für eine zeitlich befristete Abschaltung optimiert. Eine Befristung der Abschaltung ist zunächst nicht vorgesehen.

Ein nächtliches Abschalten der Straßenbeleuchtung wird grundsätzlich überall dort umgesetzt, wo keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit befürchtet werden muss. Aus Gründen der Verkehrssicherung bleibt die Beleuchtung an allen Fußgängerüberwegen, Fußgängerunterführungen, gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen sowie an den Busbahnhöfen in Oberpleis und Ittenbach und den Umsteigehaltestellen zu der Stadtbahnlinien 66 im Stadtgebiet bestehen. Ausgenommen von der Abschaltung bleiben auch die Gewerbegebiete. Die Maßnahme ist eng mit Polizei und Ordnungsbehörden abgestimmt. Eine Übersicht der Bereiche, die von einer Abschaltung ausgenommen bleiben, ist unter: www.koenigswinter.de/energie-sparen einsehbar.

Die beschlossenen Abschaltungszeiträume berücksichtigen die Interessen der Stadt Königswinter zur Energieeinsparung, den aktiven Beitrag zum Klimaschutz und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die in den Morgenstunden auf die Beleuchtung angewiesen sind. Laternen, die nachts abgeschaltet werden, sind durch das Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) gekennzeichnet.

Ist eine Laterne mit einem „Laternenring“ versehen, müssen Autofahrende laut § 17 IV der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften beim Abstellen ihres Fahrzeugs in diesem Bereich das Parklicht anschalten. Dies gilt u.a. auch für Krafträder, Mopeds, E-Bikes, Fahrräder und einachsige Anhänger, die mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden müssen.

Für Fuß- und Radwege ist die Kennzeichnung nach der Straßenverkehrsordnung nicht erforderlich.

Für Hinweise und Reklamationen ist das städtische Beschwerdemanagement unter beschwerde@koenigswinter.de zu erreichen.

Da technische Defekte naturgemäß in anderen Bereichen oder außerhalb der aufgeführten Abschaltzeiten (0 bis 5 Uhr) nicht ausgeschlossen bleiben, können solche Meldungen weiterhin über den städtischen Mängelmelder unter www.koenigswinter.de/maengelmelder gemeldet werden.

In der kalten Jahreszeit bereitet bei einigen Menschen die Dunkelheit Unbehagen. Einzelne Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis schalten die Straßenbeleuchtung bereits seit Jahren um Mitternacht ab. Probleme, die aus einer Nachtabschaltung resultieren, sind nicht bekannt. Dennoch hat die Stadtverwaltung Königswinter die Auswirkungen auf die objektive Sicherheit, also die tatsächlich vorhandene und messbare Sicherheit, im Blick. In enger Abstimmung mit der Polizei beobachtet die Stadt die Entwicklungen und wird auf unvorhersehbare Entwicklung reagieren.

Die geplante Abschaltung der Straßenbeleuchtung, die heute zu 95% mit LED-Technik betrieben wird, wird die gesamte Brenndauer der Straßenbeleuchtung halbieren und somit auch die Stromverbräuche um bis zu 50% reduzieren können.

 

Pressemitteilung, 01.12.2022