2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr, 4. Stufe

Aufgrund einer EU-Richtlinie zum Umgebungslärm hat die Stadt Königswinter im Jahr 2017 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. In diesem Lärmaktionsplan wurden die Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten Jahre festgelegt. Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf unter Beteiligung der Öffentlichkeit überarbeitet werden. Mit Hilfe von Lärmkarten werden die Lärmquellen des Verkehrs dargestellt und die von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen wiedergegeben. Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Überprüfung der Lärmaktionspläne. 

Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit erneut zum aktuellen 2. Nachtrag zum Lärmaktionsplan mit Anregungen an die Stadtverwaltung wenden.

Die aktuellen Lärmkarten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit den betroffenen Verkehrsstrecken in Königswinter können im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abgerufen werden.

Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2017, der Nachtrag zur 3. Stufe sowie der aktuelle Nachtrag zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung können auf der städtischen Internetseite unter www.koenigswinter.de/de/laermaktionsplanung.html im Bereich „Planen und Bauen“, Unterrubrik „Umwelt und Natur“, Menüpunkt „Lärmaktionsplanung“ eingesehen werden.

Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 können bis zum 6. April 2024 per E-Mail an eingereicht werden. Alternativ können diese schriftlich bei der Stadt Königswinter, Servicebereich Stadtplanung, 53637 Königswinter oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 02244/889-171 bzw. oben genannter E-Mailadresse zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8, 53639 Königswinter abgegeben werden.

Königswinter, 21.02.2024