Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Als Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum ist ein Antrag auf Lastenzuschuss, als Mieter von Wohnraum ein Antrag auf Mietzuschuss zu stellen.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen (brutto) aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, wobei dieses dann der monatlichen Miete bzw. Belastung gegenübergestellt wird.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Transferleistungsempfänger (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen der Ausbildungsförderung BAföG/BAB).

Ein Hinweisblatt zum Wohngeldantrag finden Sie hier.

Wohngeldreform 2023 – Was ändert sich in 2023?
Ab 01.01.2023 tritt das neue Wohngeldgesetz „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft. Aufgrund des umgestalteten Gesetzes sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dadurch wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Daneben bedeutet dies aber auch eine Erhöhung des Wohngeldes für die bisher Berechtigten.

Wohngeldempfängerinnen und - empfänger erhalten zudem als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss (Heizkostenzuschuss II), wenn Sie im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Die Einmalzahlung wird voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch ausgezahlt.

Wohngeldberechtigte mit schulpflichtigen Kindern haben ggf. darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle

Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:

montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14 Uhr – 17 Uhr
freitags: geschlossen

Bitte beachten Sie!

Reduzierung der Sprechzeiten der Wohngeldstelle bis zum 31.12.2023

Im Geschäftsbereich Soziales und Generationen bleiben die Sprechzeiten der Wohngeldstelle bis Ende des Jahres (31.12.2023) reduziert. Durch die Reduzierung entfallen die Sprechzeiten am Montag- und Donnerstagnachmittag.

Die Sprechzeiten finden in nachfolgenden Zeiträumen statt: montags, dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Die Stadt Königswinter bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

 

Kontakt

Telefon: 02244/889-304 oder -307
Fax: 02244/889-378
E-Mail: 

Voraussetzungen

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und wissen wollen, ob Ihnen Wohngeld zusteht, so können Sie gerne vorab den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW nutzen und eine Testberechnung https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW durchführen. Nutzen Sie die Schritt für Schritt Anleitung (PDF-Datei).

Anschließend nutzen Sie die Möglichkeit den Antrag auf Wohngeld bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss online oder per E-Mail zu übersenden (wohngeldstelle@koenigswinter.de). Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen direkt der Wohngeldstelle zusenden. Die Antragsformulare finden Sie im Formularserver der Stadt Königswinter unter „Wohngeld”.

Stadt Königswinter
Wohngeldstelle
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweis der Miete

Anhand der Checkliste können Sie entnehmen, welche weiteren Nachweise von Ihnen benötigt werden. Bitte fügen Sie alle Nachweise in Kopie bei. 

Checkliste Nachweise zum Wohngeldantrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohngeld wird, wenn sich ein rechnerischer Anspruch ergibt, ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.

Bearbeitungsdauer

Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge bei ca. 16 Wochen. Aufgrund der Wohngeldreform ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen und Beratungsbedarf zu rechnen. Folglich wird es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der Antrag hier eingegangen ist, gehen Ihnen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung ab Eingang des Antrags rückwirkend erfolgt.

Um möglichst zeitnah die Anträge bearbeiten zu können, bitten wir von Anfragen abzusehen.


Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
montags              08.30-12.30 Uhr, sowie 14-16 Uhr

dienstags            08.30-12.30 Uhr

mittwochs          geschlossen

donnerstags      08.30-12.30 Uhr, sowie    14-17 Uhr

freitags                geschlossen

Alternativ können Sie die Wohngeldstelle unter oder unter 02244/889-304 bzw. -307 erreichen.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz 2022 bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz

Anträge / Formulare

Formularserver, Rubrik „Wohngeld”:

  • Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mieter)
  • Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer)

Anleitungen & Checkliste:

Hinweise zum Datenschutz

 

Wohngeldrechner

Wohngeldrechner

 

Elektronische Antragstellung

Dezernat II - Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (520) – Servicebereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauJuttaJülich

Sachbearbeiterin (Wohngeld)
Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (520) – Servicebereich
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-306
Raum:
007