Equal Pay Day


Das Datum für den EPD (Tag für gleiche Bezahlung) wird jährlich neu festgelegt. Es ist der Tag, bis zu dem die Frauen arbeiten müssten, um das gleiche Entgelt zu erhalten, das die Männer im Jahr 2014 statistisch durchschnittlich verdient haben. Der EPD hat seinen Ursprung in den USA. 2007 griff das Bundesfrauennetzwerk Business & Professional Women (BPW) Germany die Problematik der ungleichen Bezahlung auf, in dem es die Initiative "Rote Tasche" startete. Die roten Taschen symbolisieren, dass Frauen "weniger in der Tasche" haben als Männer. Bereits ein Jahr später führte das BPW mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den EPD durch. Wie kommt es aber zu diesem Gehaltsgefälle? In vielen Arbeitsbereichen, wie z.B. im öffentlichen Dienst ist das Gehalt tariflich festgelegt. Das heißt, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit gleichen Lohn erhalten. Aber die berufliche Laufbahn von Frauen ist oft gekennzeichnet durch familienbedingte Unterbrechungen und Einschränkungen, z.B. Erziehungszeit und Beurlaubungen, Teilzeitarbeit und begrenzte Flexibilität. Dadurch sind Frauen in der Karriereplanung oft stark eingeschränkt. Weitere Gehaltseinbußen ergeben sich aus der Berufswahl. Vergleicht man die Bezahlung nach Berufsgruppen, so werden frauentypische Berufe im sozialen Bereich überwiegend schlechter bezahlt als typische Männerberufe im technischen Bereich mit vergleichbarem Ausbildungsweg und ähnlichem Verantwortungsbereich. Sicher, Berufswahl und Rollenverteilung in der Familie sind private Entscheidungen. Diese werden jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst. z.B. von traditionellen Rollenbildern, dem Angebot des Arbeitgebers, Kinderbetreuungsangeboten usw. Oft wird diese Entscheidung zu Beginn einer Partnerschaft/Ehe getroffen. Zu einem Zeitpunkt, wo das „Eheglück“ nicht in Frage gestellt wird. Es gibt aber Lebensrisiken, die berücksichtigt werden sollten: Scheidung/Trennung, Tod, Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. Die traditionelle Absicherung der Frau über den Ehemann/Partner ist nicht mehr verlässlich und somit die Altersvorsorge für die Frau durch diesen nicht zwangsläufig gesichert. Der EPD will Frauen aufrütteln, bei ihrer Berufs- und Lebensplanung eine eigenständige finanzielle Absicherung im Blick zu haben. Ideal wäre, wenn (Ehe-)Partner gemeinsam eine faire Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf treffen, Arbeitgeber Mütter und Väter durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen unterstützen und die Gesellschaft den Wandel zu einer gerechteren Verteilung fördert und anerkennt. Frauen, die weitere Informationen zum beruflichen Wiedereinstieg wünschen, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte in Ihrer Kommunen wenden oder an die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Telefon 02241-132524, Mail brigitta.lindemann@rhein-siegkreis.de

 

EU wirbt mit Film für Entgeltgleichheit (Close the gender pay gap)
Frau Frauke Fischer
Gleichstellungsbeauftragte (17)
Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstraße 3
53639 Königswinter
H 1.1

Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr