Kommunalwahl 2020 in einfacher Sprache

Infos in einfacher Sprache zur Kommunalwahl 2020.


Dieser Text ist in einfacher Sprache und nur in männlicher Sprache geschrieben.

Zum Beispiel steht im Text nur das Wort „Bürger“.

Das Wort „Bürgerin“ steht nicht im Text.

Wir meinen immer auch die Frauen.

So sind die Sätze kürzer. Dann können Sie die Sätze leichter lesen.



Kommunalwahl. Was ist das?

Kommune ist ein anderes Wort für Stadt oder Gemeinde.

Kommunalwahlen sind also Wahlen in einer Stadt/Gemeinde.

Königswinter ist eine Stadt.


Die Bürger der Stadt wählen

1.     die Mitglieder vom Stadtrat,

2.     den Bürgermeister,

3.     die Mitglieder vom Kreistag und

4.     den Landrat.

Das tun sie alle 5 Jahre neu.

Die nächste Kommunalwahl ist am 13. September 2020. Das ist ein Sonntag.
Diesen Tag nennt man Wahltag.

 

Sie sind Bürger und wenn:
  • Sie 16 Jahre oder älter sind.

  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen

  • Sie einen deutschen Personalausweis oder Pass haben. Oder wenn Sie einen Ausweis oder Pass aus einem Land von der Europäischen Union haben.

  • ein Gericht Ihnen nicht verboten hat zu wählen.
Dann dürfen Sie wählen!


Stadtrat

Der Stadtrat entscheidet für die Bürger der Stadt über wichtige Fragen. Die Mitglieder vom Stadtrat treffen sich mindestens 6 Mal im Jahr im Stadtrat. Dann reden sie zum Beispiel darüber:

  • Wo neue Häuser gebaut werden dürfen.

  • Welche Straße repariert wird.

  • Wo eine Schule gebaut wird.

  • Wie teuer Beerdigungen sind.

  • Welche großen Feste die Stadt macht.

Das tun sie zusammen mit dem Bürgermeister.

Bei der Wahl vom Stadtrat werden Parteien und Wählergruppen gewählt.

Eine Partei oder eine Wählergruppe ist eine Gruppe von Menschen.

Sie haben in wichtigen Fragen die gleichen Ziele.

Sie arbeiten gemeinsam an einer Sache.

Die Parteien / Wählergruppen haben verschiedene Ziele und andere Vorstellungen, wie man etwas macht.

Die Mitglieder vom Stadtrat gehören verschiedenen Parteien / Wählergruppen an. Wenn viele Bürger eine Partei / Wählergruppe wählen, sind viele von dieser Partei / Wählergruppe im Stadtrat.



Bürgermeister

Der Bürgermeister ist der Leiter vom Stadtrat.

Man sagt: Er ist der Vorsitzende.

Der Bürgermeister ist auch der Chef von der Verwaltung der Stadt/Gemeinde.

Die Verwaltung ist im Rathaus.

Aufgabe der Verwaltung ist zum Beispiel
  • Bau von Schulen,

  • Bau und Unterhalt von Straßen

  • Förderung von Kultur, Sport und Vereinen

  • soziale Leistungen


Kreistag und Landrat

Städte und Gemeinden machen viel.

Sie können aber nicht alles alleine machen.

Städte und Gemeinden schließen sich daher oft für bestimmte Aufgaben zusammen.

Das nennt man Landkreis.

Aufgabe vom Landkreis ist zum Beispiel
  • der Rettungsdienst

  • der Schutz der Umwelt

  • die Beseitigung und Verwertung von Abfall

  • der Bau von Kreisstraßen.

Unser Landkreis heißt „Rhein-Sieg-Kreis“.

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es viele Städte zum Beispiel:

  • Bad Honnef

  • Königswinter

  • Siegburg

  • Troisdorf

  • Hennef

und kleinere Gemeinden wie zum Beispiel

  • Much

  • Ruppichteroth

  • Wachtberg

  • Windeck

Der Kreistag ist so ähnlich wie der Stadtrat.

Die Mitglieder vom Kreistag kommen aus den Städten und Gemeinden im Landkreis.

Sie entscheiden für die Bürger vom Landkreis über wichtige Fragen, zum Beispiel
  • Wo neue Kreisstraßen gebaut werden.

  • Wo ein Kreiskrankenhaus gebaut wird.

  • Wie der Abfall entsorgt wird.

Der Leiter vom Kreistag heißt Landrat.

Der Landrat ist auch der Chef der Verwaltung vom Landkreis.

Die Verwaltung vom Landkreis ist im Kreishaus.

Das Kreishaus ist in der Stadt Siegburg.



Nochmal kurz zusammengefasst

Bei einer Kommunalwahl wählen die Bürger

1.     den Stadtrat,

2.     den Bürgermeister,

3.     den Kreistag und

4.     den Landrat.



Wie wählt man?

Dürfen Sie wählen?

Dann bekommen Sie eine Postkarte geschickt.

Die Postkarte ist gelb.

Diese Postkarte kommt spätestens 3 Wochen vor der Wahl.

Man nennt sie: Wahl-Benachrichtigung.


Haben Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?

Dann rufen Sie bitte schnell im Rathaus an (Tel.: 02244/889346).

Rufen Sie unbedingt bis 28. August 2020 an.


Auf der Wahl-Benachrichtigung steht eine Adresse.

Die Adresse ist von dem Ort, wo man wählen kann.

Den Ort nennt man auch: Wahlraum oder Wahllokal.

 

Am 13. September 2020 geht man zum Wahllokal.

Man kann ab 8 Uhr morgens kommen.

Um 18 Uhr abends macht das Wahllokal zu.

Danach kann man nicht mehr wählen.


Man muss seinen Ausweis oder seinen Pass mitbringen.

Den Ausweis oder Pass und die Wahl-Benachrichtigung

muss man im Wahllokal vorzeigen.



Stimmzettel

Man bekommt dann 4 Stimmzettel. Die Stimmzettel haben verschiedene Farben.

Zwei Stimmzettel sind für
  • die Wahl vom Bürgermeister (Farbe: hellgrün) und

  • die Wahl vom Landrat (Farbe: weiß)

Auf jedem Stimmzettel stehen Namen von Männern und Frauen,
die Bürgermeister oder Landrat werden wollen.

Man nennt sie auch: Kandidaten.

Die zwei anderen Stimmzettel sind für
  • die Wahl vom Stadtrat (Farbe: helllachs) und

  • die Wahl vom Kreistag (Farbe: hellblau).

Auf jedem Stimmzettel stehen Namen von Parteien oder Wählergruppen.

Mit den 4 Stimmzetteln geht man in die Wahl-Kabine.

Die Leute im Wahllokal zeigen einem die Wahl-Kabine.

Dann wählt man.



Wählen

Das ist ganz einfach:
  • Man macht auf jedem Stimmzettel ein Kreuz.

  • Das Kreuz macht man bei der Partei / Wählergruppe, die man wählen möchte

  • oder dem Kandidaten, den man wählen möchte.

  • Hinter jeder Partei und jedem Namen ist ein kleiner Kreis.

  • Das Kreuz macht man in den Kreis.


Es gibt wichtige Regeln:

  • Auf jedem Stimmzettel darf man nur ein Kreuz machen.

  • Man muss das Kreuz ganz genau erkennen.

  • Man darf nichts auf den Stimmzettel schreiben.

  • Man darf nur das Kreuz machen.

  • Man muss das Kreuz in der Wahl-Kabine machen.

  • Man muss das Kreuz alleine machen.

  • Keiner darf zusehen.
    Das nennt man auch: geheime Wahl.

  • Keiner kann einem vorschreiben,
    wen oder was man wählen soll.

  • Man kann wählen,
    wen oder was man will.
    Das nennt man auch: freie Wahl.

Wenn man sich vertan hat ist das kein Problem.

Man kann von den Leuten im Wahllokal einen neuen Stimmzettel bekommen. Der alte Stimmzettel wird vernichtet.


Wenn man auf allen vier Stimmzetteln ein Kreuz gemacht hat,

muss man die Stimmzettel zusammenfalten.

Niemand darf sehen,

was man angekreuzt hat.


Die Stimmzettel kommen dann in eine Wahl-Urne.

Eine Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.

Die Stimmzettel wirft man in den Schlitz.

Dann ist man fertig und hat gewählt.



Darf man anderen beim Wählen helfen?

Man darf einem anderen nur beim Wählen helfen,

  • wenn er wirklich Hilfe braucht,

  • wenn er um Hilfe bittet.
Helfen darf man zum Beispiel

  • Blinden,

  • Menschen, die nicht lesen können.

  • Menschen, die gelähmt sind.

Die Leute im Wahllokal können sagen,

was OK ist.

Man kann Sie fragen,

ob man einem anderen helfen darf.



Was passiert nach der Wahl?

Um 18 Uhr zählen die Leute in dem Wahllokal die Stimmen:

Sie holen alle Zettel aus der Wahl-Urne.

Sie ordnen die Zettel.

Sie zählen die Kreuze

  • für jeden Kandidaten

  • und für jede Partei / Wählergruppe.

Dabei darf jeder zusehen.

Wenn die Leute im Wahllokal fertig sind,

haben sie ein Ergebnis.

Das Ergebnis schicken sie ins Rathaus.

 

In Königswinter gibt es 22 Wahllokale.

Im Rathaus sind Leute,

die die Ergebnisse aus allen 22 Wahllokalen zusammenrechnen.

 

Wenn sie fertig sind,

haben sie das End-Ergebnis.

Dann sind alle gewählt:
  • der Gemeinderat,

  • der Bürgermeister,

  • der Kreistag,

  • der Landrat.

und die Kommunalwahl ist vorbei.


 

Stichwahl

Wer Bürgermeister oder Landrat werden will, braucht die Mehrheit der gültigen Stimmen.

Bekommt am 13. September 2020 kein Kandidat 50% der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) gibt es eine neue Wahl.

Diese neue Wahl nennt man Stichwahl.

An der Stichwahl nehmen die 2 Kandidaten teil, die am 13. September 2020 die meisten Stimmen bekommen haben.

Die Stichwahl findet am 27. September 2020 statt.

Für die Stichwahl gibt es neue Stimmzettel.


 

Briefwahl

Wenn Sie am 13. September 2020 oder am 27. September 2020
  • nicht zu Hause sind

  • oder keine Zeit haben

  • oder nicht in das Wahllokal gehen können

  • oder krank sind

können Sie eine Briefwahl machen.

Dann müssen Sie nicht mehr in das Wahllokal gehen.

Die Papiere zur Briefwahl heißen Wahlunterlagen.

Sie können die Wahlunterlagen mit der Post bekommen.

Oder Sie können die Wahlunterlagen persönlich im Wahlbüro holen.

Bringen Sie dafür den Ausweis / Pass mit.



Wahlunterlagen mit der Post bekommen

Sie möchten die Wahlunterlagen mit der Post bekommen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Den Antrag müssen Sie bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 18 Uhr, stellen.

Drehen Sie die Wahl-Benachrichtigung um (Rückseite).

Dort ist der Antrag (Wahlscheinantrag).

Antrag ausfüllen und unterschreiben.

Dann
  • schicken Sie den Antrag gleich mit der Post zum Wahlbüro.

  • Oder Sie geben den Antrag im Wahlbüro ab.

  • Oder Sie werfen den Antrag in den Briefkasten vom Rathaus in Königswinter-Stadt

  • Oder Sie werfen den Antrag in den Briefkasten vom Rathaus Thomasberg

  • Oder Sie werfen den Antrag in den Briefkasten vom Rathaus Oberpleis
Sie bekommen dann die Wahlunterlagen mit der Post.


Zu den Wahlunterlagen gehören

  • der Wahlschein

  • die Stimmzettel

  • ein blauer Umschlag

  • ein roter Umschlag.
Außerdem
  • eine Hilfe mit Bildern, wie Sie die Stimmzettel und den Wahlschein richtig einpacken.

  • ein Zettel, mit Tag und Uhrzeit, wann die Wahlunterlagen spätestens in einen Post-Briefkasten eingeworfen oder im Rathaus sein müssen.

 

Was muss ich tun, wenn ich die Wahlunterlagen habe?

 

1.     Wahlschein ausfüllen.

2.     Wichtig: Sie müssen den Wahlschein unterschreiben.

3.     Wahlschein falten.

4.     Wahlschein in roten Umschlag legen.

5.     roten Umschlag noch nicht zukleben.

 

Dann:

6.     Alle Stimmzettel ankreuzen.

7.     Alle Stimmzettel falten.

8.     Alle Stimmzettel in den blauen Umschlag legen.

9.     blauen Umschlag zukleben.

10. blauen Umschlag in den roten Umschlag legen.

11. Jetzt roten Umschlag zukleben.

Dann
  • roten Umschlag spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag in einen Post-Briefkasten werfen.

  • Oder roten Umschlag bis zum Wahltag, 16 Uhr, im Wahlbüro abgeben.

  • Oder roten Umschlag bis zum Wahltag, 16 Uhr, in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden Königswinter-Stadt, Thomasberg oder Oberpleis werfen. Diese Briefkästen werden am Wahltag um 16 Uhr geleert.
Jetzt haben Sie gewählt!


Vor der Wahl

Informieren Sie sich über die Parteien und Wählergruppen und die Kandidaten.

Dann können Sie besser entscheiden.

Und für sich eine gute Wahl treffen.

Es gibt viele Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel
  • Die Kandidaten ansprechen.

  • Zeitung lesen.

  • Werbebriefe der Parteien und Wählergruppen lesen.

  • Veranstaltungen von den Parteien und Wählergruppen besuchen.

  • Die Internetseiten von den Parteien und Wählergruppen anschauen.
Überlegen Sie:
  • Hat der Kandidat die gleichen Ziele wie ich?

  • Welcher Kandidat ist gut für mich und meine Interessen?

  • Welchen Kandidaten will ich wählen?


Wer ist gewählt? Wer hat gewonnen?

Das Ergebnis können Sie am Wahltag ab 18 Uhr live im Internet www.votemanager.de sehen.