Stadtrat beschließt Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2026 die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer beschlossen. Die Grundsteuer B wird zum 1. Januar 2027 auf 900 Punkte angehoben, der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf 520 Punkte festgesetzt.

Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt auf die angespannte finanzielle Situation, die derzeit zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen betrifft. Nach Einschätzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen befinden sich die Städte und Gemeinden in einer historischen Finanzkrise. Wesentliche Ursachen hierfür sind die steigenden Ausgaben der Kommunen sowie die Übertragung zusätzlicher Aufgaben durch Bund und Land, ohne dass die dafür erforderliche Finanzierung in vollem Umfang sichergestellt wurde.

Auch die Stadt Königswinter steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die laufenden Erträge reichen inzwischen nicht mehr aus, um die stetig steigenden Aufwendungen dauerhaft zu decken. Insbesondere die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.

Zu den Pflichtaufgaben einer Kommune zählen unter anderem die Bereitstellung von Kindertagesstätten und Schulträgeraufgaben, Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe, die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Brand- und Katastrophenschutz, die Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur sowie zahlreiche weitere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Diese Aufgaben müssen von den Kommunen unabhängig von ihrer finanziellen Situation erfüllt werden.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, sind Konsolidierungsmaßnahmen und zusätzliche Erträge erforderlich. Die beschlossene Anpassung der Hebesätze ist daher Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des städtischen Haushalts.

Ziel ist es insbesondere, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Ein Haushaltssicherungskonzept wird erforderlich, wenn eine Kommune ihren Haushalt dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft ausgleichen kann. In diesem Fall unterliegt die Stadt einer intensiven finanziellen Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Zahlreiche Entscheidungen müssten dann genehmigt werden, freiwillige Leistungen stünden auf dem Prüfstand und der kommunale Gestaltungsspielraum würde erheblich eingeschränkt.

Von einem Haushaltssicherungskonzept betroffen wären insbesondere freiwillige Leistungen der Stadt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise kulturelle Angebote, die Förderung von Vereinen, freiwillige Zuschüsse im sozialen Bereich, Veranstaltungen, touristische Projekte oder zusätzliche Investitionen in die Lebensqualität vor Ort. Gleichzeitig würden auch wichtige Zukunftsinvestitionen deutlich erschwert oder zeitlich verzögert.

Mit den beschlossenen Steueranpassungen verfolgt die Stadt das Ziel, ihre finanzielle Eigenständigkeit zu bewahren und weiterhin selbstbestimmt über die Entwicklung Königswinters entscheiden zu können. Der Haushalt 2026 bildet dabei den Auftakt für eine langfristige finanzielle Neuausrichtung. Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung, die politische Gestaltungsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Stadt Königswinter dauerhaft zu sichern.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen vor dem Hintergrund einer außergewöhnlich schwierigen kommunalen Finanzlage erfolgen. Trotz aller Bemühungen um Einsparungen und eine konsequente Haushaltskonsolidierung lassen sich die bestehenden strukturellen Defizite ohne zusätzliche Einnahmen derzeit nicht ausgleichen.

Mit der nun beschlossenen Anpassung der Hebesätze schafft die Stadt die Voraussetzungen, um ihre gesetzlichen Aufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen, notwendige Investitionen tätigen und die Entwicklung Königswinters auch in den kommenden Jahren aktiv gestalten zu können.

Pressemitteilung, Königswinter, 11.06.2026