Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Für Alters- und Ehejubiläen, Ehrungen anl. der Geburt des 5. und jeden weiteren Kindes, Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten, staatl. Anerkennung von Rettungstaten und die entsprechenden Glückwünsche des Bürgermeisters zu einem vorgenannten Anlass ist das Büro des Bürgermeisters zuständig.