Erbbaurecht

Leistungsbeschreibung

Schon seit gut 100 Jahren bietet sich durch das Erbbaurecht die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom Eigentum hierauf stehender Gebäude zu trennen. Der Eigentümer eines Grundstücks räumt dazu als so genannter Erbbaurecht-Geber dem Erbbaurecht-Nehmer die Nutzung seines Grundstücks zur Bebauung ein. Hierüber erfolgt eine Eintragung im Grundbuch. Der Erbbaurechts-Nehmer wird sodann alleiniger Eigentümer des Gebäudes.

Die Stadt Königswinter vergibt als Grundstückseigentümerin Erbbaurechtsgrundstücke und genehmigt bei Verkauf des aufstehenden Gebäudes die Weitergabe.

Dezernat III - Liegenschaften (230) – Servicebereich

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

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