Wohnungsbauförderung

Leistungsbeschreibung

Bauherren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (in erster Linie Einkommensvoraussetzungen), haben die Möglichkeit, für den Bau oder erstmaligen Erwerb Ihres zukünftigen Heimes einen Antrag auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zu stellen.

Bewilligungsbehörde für das Stadtgebiet Königswinter ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Abteilung Wohnungsbauförderung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. 02241/13-0 (Zentrale). Hier sind auch nähere Informationen über sämtliche Förderprogramme (auch Mietwohnungsbau) und Fördervoraussetzungen erhältlich sowie entsprechende Antragsformulare

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