Bauanzeigen
Leistungsbeschreibung
In bestimmten Fällen benötigen Sie für die Errichtung einer Kleingarage oder die Durchführung einer Nutzungsänderung keine Baugenehmigung, sondern die Maßnahme ist der Bauverwaltung lediglich anzuzeigen. Der Anzeige sind die gleichen Bauvorlagen beizufügen wie einem Bauantrag; die Bauverwaltung muss dann innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob die Anzeige ausreicht oder ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vorab mit der Bauverwaltung in Verbindung zu setzen, ob eine Bauanzeige möglich ist oder nicht.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger Vereinbarung.
Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
HerrHelmutGötz
Obere Straße 853639KönigswinterThomasberg
- Telefon:
- 02244 889-164
- E-Mail:
- helmut.goetz@koenigswinter.de
- Raum:
- 025