Offenlage (öffentliche Auslegung)

Leistungsbeschreibung

Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan werden auch als Bauleitpläne bezeichnet. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich der Stadt Königswinter in den Grundzügen darstellt, regeln Bebauungspläne als Gemeindesatzungen die zulässige Bebauung sehr detailliert in einem genau abgegrenzten Bereich.

Verfahrensablauf

Das Baugesetzbuch schreibt für die Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplanes im Regelfall folgende Verfahrensschritte vor:

1.) Ein Bauleitplanverfahren wird regelmäßig durch den so genannten Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der in der Stadt Königswinter durch den Planungs- und Umweltausschuss gefasst wird. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses kann die beabsichtigte Planung durch Zurückstellung von Baugesuchen oder den Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden.

2.) Auf der Grundlage von Vorentwürfen, die bei diesem Verfahrensschritt eine erste Diskussionsgrundlage darstellen, wird die so genannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, in Königswinter in der Regel in Form einer Bürgeranhörung. Gleichzeitig werden die voraussichtlich betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

3.) Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend ein Planentwurf erarbeitet und im Planungs- und Umweltausschuss beraten. Nach entsprechender Beschlussfassung erfolgt mit diesem (gegebenenfalls geänderten) Planentwurf die öffentliche Auslegung (Offenlage) für die Dauer eines Monats im Verwaltungsgebäude Königswinter-Thomasberg. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann die Planentwürfe einsehen und hierzu schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange ein zweites mal beteiligt. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen wird im Stadtrat anschließend einzeln beraten und abgestimmt, die jeweiligen Bürger und Behörden werden über das Ergebnis unterrichtet.

4.) Nach Entscheidung über die Stellungnahmen der Bürger und Behörden kann der Stadtrat den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplanänderung beschließen (Satzungs- bzw. Änderungsbeschluss). Flächennutzungsplanänderungen bedürfen außerdem der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.

5.) Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes bzw. die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung werden abschließend öffentlich bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung werden der Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplanänderung rechtswirksam. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Königswinter erfolgen im General- Anzeiger im Bereich KW Siebengebirge/ nördlicher Kreis Neuwied.

Das geschilderte Verfahren kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vereinfacht durchgeführt werden.

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.