Lebensunterhalt (Hilfe zum -) nach SGB XII

Leistungsbeschreibung

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) sind die Unterstützungsleistungen für die ehemaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in neue Fürsorgesysteme überführt worden. Personen, die erwerbsfähig sind oder deren Angehörige, erhalten keine Leistungen nach dem SGB XII. Für diese Personen – Erwerbsfähige und ihre Angehörige – ist das Leistungssystem des SGB II geschaffen worden. Der personelle Anwendungsbereich des SGB XII ist damit enger als der des bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes.

Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Hilfe zum Lebensunterhalt:

Wer hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Menschen, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten, erhalten Hilfe um Lebensunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Hierzu gehören z.B. Zeitrentner, Personen, die stationär in einer Einrichtung leben (mit Ausnahmen) und Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die mit „nicht-SGB-II-Berechtigten“ in einem Haushalt leben. Die Hilfe setzt ein sobald dem Sozialhilfeträger die Notsituation bekannt geworden ist.

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung:

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen der Grundsicherung, um ihre existenzielle Not zu beseitigen. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Hilfen in anderen Lebenslagen:
Neben der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es weitere Hilfen in anderen Lebenslagen. Hierzu gehören vor allen Dingen Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zu Pflege und Eingliederungshilfe für Behinderte.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Hilfen in anderen Lebenslagen?

Hierzu gehören all jene, die ihre erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von anderen Sozialleistungsträgern, wie z.B. die Krankenkasse und Pflegekasse erhalten können.

Hinweis: Die Sozialverwaltung der Stadt Königswinter ist nicht für alle Hilfen in anderen Lebenslagen zuständig. Dennoch können Sie hier im Rathaus den Antrag stellen. Er wird dann unverzüglich an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot www.familienratgeber.de der Aktion Mensch.

Oder suchen Sie direkt in der Adressendatenbank des Familienratgebers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis(e) oder Meldenachweis(e) der Person(en), für die die Leistungen beantragt werden sollen
  • Zuweisungsbescheid bei Aussiedlern
  • Nachweise über die zur Zeit erzielten Einkünfte
  • Nachweis über die Beantragung von vorrangigen Leistungen, z.B. nach dem Sozialgesetzbuch III im Fall der Arbeitslosigkeit, der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachweise über alle vorhandenen Vermögenswerte, von denen eine vorrangige Verwertung gefordert werden kann
  • Nachweise über die zu entrichtenden Unterkunftskosten bei Mietwohnungen, Hauslasten bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen,
  • Nachweis über die Höhe bereits bewilligter Wohngeld- bzw. Lastenzuschusszahlungen
  • Angaben zu den nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch privatrechtlich zum Unterhalt verpflichteten Personen. Bei Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII  (Grundsicherungsleistungen) bleibt die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (jährlich 100.000 € oder mehr)
  • Sonstige Nachweise/Angaben, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ableiten.

    Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf dem Formularserver der Stadt Königswinter.

Anträge / Formulare

Antragsunterlagen auf dem Formularserver

Dezernat II - Soziales und Generationen (50) – Geschäftsbereich

Öffnungszeiten

Mo, Di und Do 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Mo 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Mi und Fr geschlossen

Anschrift
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Soziales und Generationen (50)

Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
Buchstaben U-Z, Hilfe in anderen Lebenslagen

Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
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02244 889-354
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102

FrauSelinaTendler

Sachbearbeiterin
Soziales und Generationen (50)

Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
Buchstaben P-T

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53639Königswinter
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