Abbuchung
Leistungsbeschreibung
Zur Begleichung öffentlicher Abgaben (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer etc.) kann der Stadt Königswinter (Servicebereich Zahlungsabwicklung) eine Einzugsermächtigung vom Bankkonto erteilt werden. Dies kann formlos oder mit Vordruck (s.u.) geschehen. Es bedarf der Unterschrift des Kontoinhabers und der Angabe des Kassenzeichens.
Die Einzugsermächtigung kann per Post zugesandt oder
per Fax : (02244) 889-271 übermittelt werden.
Konten der Stadt Königswinter:
KSK
Kto.- Nummer 008 000 010
BLZ 370 502 99 = Swift-Code : COKSDE33, IBAN : DE 05 37050299 0008000010
VoBa Bonn Rhein-Sieg
Kto.-Nummer 240 393 8010
BLZ 380 601 86 = Swift-Code: GENODED1BRS, IBAN : DE 92 38060186 2403938010
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kassenzeichen
- Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, Geldinstitut)
- die Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten
Anträge / Formulare
Das Formular "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" finden Sie im Formularserver in der Rubrik "Stadtkasse".