Änderung des KFZ-Scheins

Leistungsbeschreibung

Bei einer Änderung des Namens ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung TEIL I und II zu ändern.

Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes oder des Bezirkes des Rhein-Sieg-Kreises ist der KfZ-Schein/Zulassenbescheinigung Teil I zu ändern.

Diese Änderungen können im Servicebereich Bürgerdienste vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kfz- Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Welche Gebühren fallen an?

10,80 €

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.