Klärschlammentsorgung

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 53 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der gültigen Fassung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle auf Ihrem Gebiet anfallenden Abwässer zu beseitigen. Dazu gehört auch der Schlamm aus den Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben auf den Privatgrundstücken.

Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen muss nach Bedarf, mindestens 1 x pro Jahr, erfolgen.

Sie können als Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob Sie die Entsorgung von der Stadt Königswinter - Geschäftsbereich Ver- und Entsorgung durchführen lassen oder selbst einen Unternehmer mit der Entsorgung beauftragen wollen.

Bei einer Entsorgung durch die Stadt Königswinter wenden Sie sich zwecks Terminabsprache an den aufgelisteten Ansprechpartner.

Dezernat III - Technische Verwaltung (820) – Servicebereich

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauGertrudFuchs

Sachbearbeiterin / Abwassergebühren und Gartenwasseruhr
Technische Verwaltung (66/820)
Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-132
Raum:
112

FrauBarbaraRademacher

Sachbearbeiterin / Abwassergebühren und Gartenwasseruhr
Technische Verwaltung (66/820)
Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-129
Raum:
111